Prozess in Graz

Ehepaar betrog Adelige um 1,6 Mio. Euro

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Die Frau wurde zu viereinhalb Jahren Haft, der Mann zu einer teilbedingten Haft von zwei Jahren verurteilt.

Ein Ehepaar ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden, weil es über undurchsichtige Versicherungs-Transaktionen eine Frau um 1,6 Millionen Euro erleichtert haben soll. Die beiden sollen acht Jahre lang Geld des äußerst vermögenden Opfers zum Teil auf ein Privatkonto transferiert haben. Die Frau bekam eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren, der Mann zwei Jahre teilbedingt.

Erbe in jungen Jahren

Die Adelige - die Verbindungen dieser Familie reichen bis ins Haus Habsburg - erbte in jungen Jahren von ihrem Vater in der Schweiz rund 7,2 Millionen Euro. Das Geld war bei einer kleinen Schweizer Bank angelegt, unter anderem auch in Gold und Edelsteinen. Als die Frau in die Steiermark zog, witterte ihr neuer Versicherungsagent das große Geld: Er überredete sie, das Vermögen von der Schweiz zu seiner Versicherung zu transferieren, was die Frau auch tat. Es fiel eine hohe Provision für den findigen Makler an, doch das ist, wie das Gericht feststellte, nicht strafbar.

Doch dann trat seine Schwester (53) - ebenfalls bei der Versicherung beschäftigt - auf den Plan. Sie soll zusammen mit ihrem Mann (53) nun das Vermögen der Frau zu einer anderen Versicherung verschoben haben und auch von einem Depot ins nächste. "Es begann ein einmaliges, brillantes Verwirrspiel", formulierte es ein Freund des Opfers, der die Sache aufdeckte. Schließlich wurden auch die Gold- und Edelsteinreserven aufgelöst und dieses Geld ebenfalls bei der Versicherung investiert.

Doppelte Bezahlung

Wie sich aber im Zuge der Ermittlungen herausstellte, bezahlte die blaublütige Unwissende jeden Monat doppelt: Sie überwies einerseits der Versicherung die Prämien für tatsächlich existierende Polizzen, andererseits noch einmal die gleiche Summe auf ein Konto der Angeklagten. Um ihr Treiben zu verschleiern, schärfte die Beschuldigte ihrem Opfer ein, die Post von der Versicherung immer ungeöffnet - "damit nichts verloren geht" - zu ihr zu bringen. Auch Unterschriften sollen gefälscht worden sein, um Geld auf ein Privatkonto zu schaffen. Das ging laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher von 2001 bis 2009 so, dann wurde ein Freund der Frau misstrauisch und begann, die Unterlagen zu überprüfen. Schließlich flogen die Machenschaften auf, was nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch mehrere Zivilverfahren nach sich zog, die noch nicht abgeschlossen sind.

Der Schöffensenat verurteilte die 53-Jährige wegen schweren Betruges zu viereinhalb Jahren Haft, ihr Mann wurde wegen Geldwäscherei zu einer Strafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Beide Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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