Prozess

"Geiselnehmer" hat "paranoide Störung"

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Ein Psychiater bescheinigte dem Obersteier Zurechnungsunfähigkeit.

Der Prozess gegen einen 55-jährigen Steirer, der im Februar dieses Jahres eine Geiselnahme vorgetäuscht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben fortgesetzt worden. Dem Angeklagten wird Nötigung der Bundesregierung, gefährliche Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Am zweiten Tag wurden zunächst mehrere Zeugen einvernommen. Unter ihnen auch der Leiter jenes Altersheimes, das wegen der angedrohten Sprengung evakuiert werden musste.

"Äußerungen ernst genommen"
Der Beschuldigte hatte am 18. Februar in der Früh seinen Chef angerufen. "Er hat gesagt, er hat eine Geisel und Gasflaschen und ich soll die Cobra anrufen", schilderte der Zeuge. Dabei sei der Angeklagte "eher ruhig" gewesen, trotzdem hatte der Angerufene keine Zweifel am Ernst der Situation gehabt und die Polizei verständigt.

Nachdem die Polizei die Nachricht bekommen hatte, verständigte man auch den Leiter des benachbarten Altersheimes. Bei den Telefonaten hatte der vermeintliche Geiselnehmer viel von sich erzählt. "Er hat auch gesagt, dass er ungerecht behandelt wurde", so der Leiter der Verhandlungsgruppe, Herbert Fuik vor Gericht. Die Äußerungen, dass er Propangasflaschen und ähnliche Gasbehälter habe, "haben wir schon ernst genommen", so Fuik.

Persönlichkeitsstörung
Trotzdem entschloss man sich gegen 4.00 Uhr die Wohnung zu stürmen. "Er hätte die Gasflaschen erst ausdrehen müssen, und damit es zu einer Explosion kommt, muss eine gewisse Dichte vorhanden sein", meinte der zeuge. "Das stimmt nicht", schaltete sich der Angeklagte ein, "die Stürmung war dumm, denn wenn ich gezündet hätte, wäre ich tot gewesen und die Cobra auch."

Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl bescheinigte dem Angeklagten eine "ausgeprägte paranoide Persönlichkeitsstörung". Der 55-jährige Obersteirer könne sich nicht mehr von der Idee eines Justizskandals lösen, so der Sachverständige. Obwohl der Beschuldigte einerseits eine ordentliches, beruflich erfolgreiches Leben führte, "sind weitere Straftaten dieser Art anzunehmen", so Walzl.

Medizinische Therapie benötigt
"Es sitzen zwei Personen hier: Einerseits ist er adrett, nett, beruflich erfolgreich, dann gibt es aber noch die andere Person, die ganz unter dem Eindruck des ihm zugefügten Unrechts steht", so Walzl in seinen Ausführungen. Der Angeklagte leide an einer "seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades" und sei nicht mehr gewillt, sich mit der Realität auseinanderzusetzen.

"Er handelt normal, solange man nicht auf den roten Knopf drück", beschrieb es der Psychiater. Aus diesem Grund diagnostizierte er eine "partielle Zurechnungsunfähigkeit" für diese Tat. Gleichzeitig gab er seiner Überzeugung Ausdruck, dass der Angeklagte "umfangreiche medizinische Therapie benötigt" und daher in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden sollte. Die Geschworenen werden am Nachmittag über diesen Punkt entscheiden.

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