Gutachter-Bombe

Grazer Amokfahrer nicht zurechnungsfähig

Teilen

Knalleffekt im Fall Alen R. Der Zweitgutachter hält ihn für unzurechnungsfähig.

Drei Tote und 33 Verletzte, darunter mehrere durch Schmerzen und Lähmungen lebenslänglich betroffene Opfer. Und der Ver­ursacher der Qualen war nicht bei Sinnen, weil psychisch krank? Und ist deswegen nach der Unterbringung in einer Anstalt nach Therapie und Genesung möglicherweise schon in ein paar Jahren wieder frei?

Verfolgt
Dieser für viele unerträgliche Gedanke könnte Wirklichkeit werden. Wie ÖSTERREICH jetzt nämlich erfuhr, stellt der von der Staats­anwaltschaft beauftragte renommierte Gerichtspsychiater Peter Hofmann in seiner Expertise fest, dass Alen R. bei der Amokfahrt durch Graz am 20. Juni nicht zurechnungsfähig war:

Schüsse
Demnach glaubt er dem 26-Jährigen, dass dieser sich am Tag, der das ganze Land schockte, selbst verfolgt und massiv bedroht fühlte. Er hörte Schüsse und hatte Angst um sein Leben.

Hofmann prüfte auch, ob es sich bei diesen Wahrnehmungen um eine Simulation handelte, fand jedoch dafür keinen Anhaltspunkt.

Zwei Meinungen
Mit seiner Einschätzung kommt Hofmann jedenfalls zu einem anderen Schluss als vor ihm der vom Haftrichter beauftragte Gutachter Manfred Walzl. Für ihn war Alen R. bei seiner Amokfahrt voll zurechnungsfähig.

Durch das Sachverständigen-Patt muss jetzt wohl ein Obergutachter herausfinden, in welchem geistigen Zustand der Bosnier bei der Amokfahrt wirklich war.

Aufklärung
Seine Anwältin Liane Hirschbrich ist überzeugt, „dass den tragischen Ereignissen von Graz keine kriminelle Absicht“ zugrunde liege: „Die Geistesverfassung meines Mandanten und alle Umstände der Tat werden im Verlauf des Verfahrens aber sicher vollständig geklärt.“

R. Kopt

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.