15 Jahre Haft

Grazer Babymorde - Urteil für Vater bestätigt

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Das Urteil gegen den Vater, der im April wegen Beitrag zu dreifachem Babymord zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, wurde vom OGH bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem 40-jährigen Vater allerdings aus formalen Gründen drei Monate seiner Strafe erlassen, so dass er mit nunmehr rechtskräftigem Urteil 14 Jahre und neun Monate abzusitzen hat.

Mutter erlitt Zusammenbruch
Die bei der Berufungsverhandlung anwesende Mutter des Mannes erlitt nach der Urteilsverkündung einen psychischen Zusammenbruch. "Er ist unschuldig! Sieht das keiner, er ist unschuldig!", rief die gebrochene Frau unter Tränen im Justizpalast.

Sie sitzt lebenslang
Gertrude A., die Lebensgefährtin des Mannes, verbüßt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe weil sie - so das rechtskräftige Urteil - vier Kinder jeweils unmittelbar nach der Geburt getötet und in einer Tiefkühltruhe versteckt bzw. in Betonkübel einbetoniert hatte. Johannes G. hatte stets beteuert, weder von den Schwangerschaften noch den Geburten etwas mitbekommen und sich an den Tötungs- und Beseitigungshandlungen nicht beteiligt zu haben.

Berufungssenat
Der Berufungssenat wies nun sämtliche von Verteidiger Gerhard Ruhri vorgebrachten Einwände gegen das Ersturteil - unter anderem eine angeblich falsch zusammengesetzte Geschworenenbank und eine nicht gegebene Öffentlichkeit während der Urteilsverkündung im Grazer Landesgericht - als unbegründet zurück. Der Angeklagte sei vielmehr vom Erstgericht "schuld- und tatangemessen" bestraft worden, so die vorsitzende Richterin Helge Schmucker.

Vorstrafe abgezogen
Allerdings hatte die erste Instanz bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt, dass der Mann 2005 nach einer Krida zu drei Monaten bedingt verurteilt worden war, was in die Urteilsfindung miteinfließen hätte müssen. Der OGH brachte daher diese Vorstrafe zugunsten des Angeklagten in Abzug.

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