Doch keine kriminelle Organisation

Justiz-Flop: 17 Identitäre vor Gericht freigesprochen

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Beim Prozessfinale wurden lediglich zwei Mitglieder wegen Nebendelikten verurteilt.

17 führende Köpfe der Identitären Bewegung Österreichs (IBO) mussten sich seit Anfang Juli am Straflandesgericht Graz verantworten. Den Angeklagten aus der Steiermark, Kärnten und Oberösterreich (22 bis 35), die sich nicht schuldig fühlten, wurden neben der Teilnahme an bzw. der Gründung einer kriminellen Vereinigung Verhetzung, Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Es ging es vor allem um rechtsextreme Aktionen auf dem Dach der grünen Parteizentrale in Graz, dem Dach der türkischen Botschaft in Wien und in der Universität Klagenfurt.

Beim Prozessfinale am Donnerstag wurden die laut Staatsanwalt „Pseudomoralisten“ von den Vorwürfen der Bildung einer krimi­nellen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen. Ein Beschuldigter fasste wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 240 Euro aus, ein weiteres Mitglied der ­Bewegung muss wegen Nötigung und Körperverletzung (es soll dem Rektor der Universität Klagenfurt in den Bauch geschlagen haben) 720 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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