Obduktion

Kein Fremdverschulden bei Grazer Wasserleichen

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Die Obduktionen der beiden weiblichen Wasserleichen, die am Dienstag bei Graz gefunden worden sind, hat ergeben, dass in beiden Fällen kein Fremdverschulden vorliegt.

Wie die Sicherheitsdirektion Steiermark am Donnerstag mitteilte, wurden die Leiche einer 48-jährigen Frau aus Graz-Umgebung und jene einer 46-jährigen Türkin zur Bestattung freigegeben.

Eine Identität noch unklar
Während die 48-Jährige am Dienstag in einem Firmenbrunnenteich entdeckt worden war, war die Identität der zweiten Toten, die nur wenige Stunden später in der Innenstadt von Graz an das Murufer getrieben wurde, vorerst unklar. Wie sich herausstellte, handelte es sich um die in Graz wohnhafte Türkin. Laut Sicherheitsdirektion Steiermark dürfte es sich in beiden Fällen um Selbstmord gehandelt haben.

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