Familiendrama

Lebenslange Haft für Vater, der Sohn erstickte

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Ein Kosovare hat aus Hass auf seine Ex-Frau seinen eigenen Sohn erdrosselt. Jetzt muss er lebenslänglich ins Gefängnis.

Ein 41-jähriger gebürtiger Kosovare, der Ende Jänner seinen knapp zehnjährigen Sohn aus Hass auf seine Ex-Frau mit bloßen Händen erstickt hatte, ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der geständige Angeklagte zeigte vor Gericht Reue und brach gleich zu Beginn der Verhandlung in Tränen aus. Die Geschworenen befanden ihn einstimmig für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wollte mit der Tat seine Frau bestrafen
Zu dem Mord war es in Morgenstunden des 27. Jänner in der Wohnung des 41-Jährigen in Graz-Liebenau gekommen. Der Sohn befand sich über das Wochenende in der Obhut des Vaters, als dieser - "ständig mit dem Gesicht seiner Frau im Kopf" - am Sonntag den Entschluss fasste, den Buben zu töten. "Ich wollte meine Frau mit aller Härte bestrafen", erklärte der Mann dem vorsitzenden Richter Karl Buchgraber. Der Angeklagte versuchte die Geschworenen davon zu überzeugen, dass seine Noch-Ehefrau - die Scheidung sei bereits im Vorjahr eingereicht worden - schon während ihrer Ehe als Prostituierte gearbeitet und sich nicht um den Buben gekümmert habe.

Wut staute sich immer mehr auf
Die Wut auf seine Frau habe sich über Monate aufgestaut, erläuterte der 41-Jährige. Und eines Tages seien ihm die Gedanken gekommen, seine Frau umzubringen. Auch Verwandten gegenüber habe er die Absicht mehrmals erwähnt. Für den Mord an seiner Frau habe er aber keine Gelegenheit gefunden, weshalb er anfing, nach anderen Wegen zu suchen, die seine Frau verletzen könnten. Da kam dem Vater die Idee den eigenen Sohn - "Gimmi" habe er Megim immer genannt - zu töten.

Todeskampf dauerte bis zu drei Minuten
An jenem Sonntagmorgen habe er - nach mehrmaligen Zögern - schließlich mit der einen Hand die Arme des schlafenden Zehnjährigen fixiert und mit der anderen Mund und Nase zugedrückt. Der Todeskampf habe drei bis Minuten gedauert, schilderte der Angeklagte unter Tränen. "Dann habe ich Gimmis Hand aufgehoben und er hat nicht mehr reagiert," so der 41-Jährige.

Keine Affekthandlung - Angeklagter voll zurechnungsfähig
Der Sachverständige beschrieb in seinem Gutachten den Angeklagten als voll zurechnungsfähig. Es habe sich weder um eine Affekthandlung gehandelt noch sei die Tat unter Drogen- oder Alkoholeinfluss erfolgt. Der Gerichtsmediziner erklärte den Geschworenen, dass es eine "furchtbare Art zu sterben" sei. Der Bub habe noch bei vollem Bewusstsein mitbekommen, dass sein eigener Vater ihn erstickt. Für die Beschreibung der Tat "gibt es keine Worte mehr für mich", so der Mediziner.

"Qualvolle und heimtückiscge Tat"
Nach kurzer Beratung der Geschworenen befanden sie den 41-Jährigen einstimmig für schuldig. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, da es sich um eine "grausame, qualvolle und heimtückische" Tat gehandelt habe, so Buchgraber. Der Angeklagte beantragte Nichtigkeit.

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