Mitschüler verletzt

Mordversuch mit Messer: Prozess in Leoben

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Junger Afghane hatte Landsmann vor Schule am Hinterkopf verletzt.

Ein junger Afghane hat sich am Donnerstag wegen des Verdachts des Mordversuchs im Landesgericht Leoben verantworten müssen: Der Bursche hatte im April einen Mitschüler und Landsmann nach einem Referat über unterschiedliche Volksgruppen in Afghanistan mit einem Messer am Hinterkopf verletzt. Die Frage war nun, ob er aus Notwehr oder mit Vorsatz gehandelt hat.

Der Bursche - er ist laut Reisepass 1998 geboren, sagte aber, dass er in Wahrheit zwei Jahre jünger sei - ist 2015 nach Österreich gekommen und hat um Asyl angesucht. Er besuchte zusammen mit anderen Asylwerbern eine sogenannte Übergangsstufe in Liezen, eine besondere Schulklasse, in der ausländische Jugendliche auf gewöhnliche Schulklassen vorbereitet wurden. Am 6. April hatte der Angeklagte ein Referat zu halten und sprach laut Staatsanwalt Andreas Petritsch über die unterschiedlichen Volksgruppen in Afghanistan. Einem anderen Schüler passten die Ansichten offenbar nicht, weshalb es zu Provokationen gekommen sein soll und die beiden ihre Auseinandersetzung vor dem Schulgebäude ausfechten wollten.

Rauferei eskaliert

Zwei weitere Burschen gingen zusammen mit den Kontrahenten hinaus. Es kam zu einer Rauferei, bei der sich dann auch einer der mitgegangenen Burschen beteiligte. Einer hielt den Afghanen zurück, während der andere ihn attackierte. "Der Angeklagte war erzürnt, weil er ihn zurückgehalten hat. Daher ging er zu seinem Rucksack und nahm sein Jausenmesser", stellte der Ankläger die Situation dar. Mit der etwa elf Zentimeter langen Klinge soll der Beschuldigte auf sein Opfer eingestochen und es am Arm sowie am Hinterkopf verletzt haben.

Der Angriff sei laut Petritsch wuchtig gewesen, denn das Messer sei nun "wie eine Ziehharmonika verbogen". Das Opfer habe Glück gehabt, dass die Klinge nicht in das Hirn eingedrungen sei. Erst nach der Messerattacke soll das Opfer einen Stein als Bewaffnung zur Verteidigung genommen haben. Anders schilderte es jedoch der Verteidiger des Angeklagten: Bis zum Kampf stimmte der Hergang überein, doch die Frage sei, ob zuerst der Stein oder das Messer im Spiel gewesen sei. Der Angeklagte sagte, er habe sein Obstmesser nur deshalb aus dem Rucksack geholt, weil sein Kontrahent zwei Steine genommen hätte. Er fühle sich nicht schuldig und habe sich nur gewehrt.

Befragungen zum Hintergrund

Der afghanische Jugendliche demonstrierte Richter Peter Wilhelm, wie er seine linke Hand schützend vor sein Gesicht gehalten und mit der rechten Hand mit dem Messer herumgefuchtelt habe, um den anderen fernzuhalten. Der Angeklagte beteuerte, dass er keine gezielten Stiche gesetzt habe. Bei seinen Schilderungen wich er jedoch nicht nur einmal von seinen bisherigen Angaben ab - manches konnte er auch nicht schlüssig darstellen.

Ehe sich die Befragungen überhaupt um den Tathergang drehten, versuchte das Gericht, sich ein Bild vom Vorleben des Beschuldigten zu machen. Der junge Mann gab an, dass er in seiner Heimat von Talibankämpfern dazu gezwungen worden war, Propaganda zu machen. Er sei entführt und im Umgang mit Waffen ausgebildet worden. Dabei habe er auch für Fotos posieren müssen, die er auf seinem Mobiltelefon gespeichert hatte. "Sie haben Fotos auf Ihrem Handy, wo Sie mit einer Waffe posen, obwohl Sie dazu gezwungen wurden?", hakte einer der Richter nach. Der Beschuldigte meinte, er habe sie zugeschickt bekommen.

Knackpunkt Alter

Ein weiterer Knackpunkt ist auch das Alter des Burschen. Laut den Unterlagen des Gerichts war der Afghane nach seinem Asylantrag in Österreich, bei dem er keinen Reisepass vorlegen konnte, unerlaubterweise nach Dänemark weitergereist. Dort haben Behörden gleich drei unterschiedliche Namen mit unterschiedlichen Geburtsdaten, die alle dem Beschuldigten gehören, gefunden. Der Bursche meinte, dass es sich nur um eine andere Schreibweise des Namens handelte.

Bezüglich des Geburtsdatums mutmaßte der Beschuldigte, dass die Behörden vielleicht nicht das eingetragen haben, was er ihnen gesagt habe: "Die wollten mich vielleicht schnell volljährig machen, um mich leichter abschieben zu können." Dem entgegnete einer der Richter: "Dänemark ist ein Rechtsstaat mit hoher Reputation." Außerdem konnte er nach seiner Überstellung von Dänemark nach Österreich plötzlich sehr wohl einen Reisepass aus seiner Heimat vorlegen. "Ein Freund meines Vaters hatte ihn mir nach Österreich geschickt", meinte der Angeklagte.

Am Nachmittag sollen das Opfer und die Zeugen gehört werden. Ein Urteil war für den Abend geplant.

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