Prozess in Graz

Motorradfahrer starb: Alkolenker verurteilt

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Neun Monate teilbedingt wegen grob fahrlässiger Tötung.

Ein Steirer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Er stieg alkoholisiert in sein Auto, schnitt eine Kurve und stieß frontal mit einem Motorradfahrer zusammen. Diese war auf der Stelle tot, der Alkolenker blieb unverletzt.

"Wie geht es Ihnen damit?", wollte Richter Martin Wolf vom Angeklagten wissen. "Nicht gut", antwortete der 40-Jährige leise. "Es tut mir alles so leid", beteuerte er mehrmals. Im Februar war er mit 1,2 Promille Alkohol im Blut - sechs Bier nach seinen Angaben - mit seinem Pkw nach Hause gefahren. "Haben Sie sich beim Einsteigen rauschig gefühlt?", fragte der Richter. "Ein wenig", gab der Beschuldigte zu. Doch die drei Kilometer lange Strecke kennt er in- und auswendig und hatte daher keine Bedenken.

Urteil nicht rechtskräftig

Vor fünf Jahren wurde ihm bereits einmal der Führerschein entzogen, weil er betrunken in eine Polizeikontrolle geraten war. Damals waren es 1,1 Promille. Nach diesem Vorfall musste er zum Verkehrscoaching. "Und das geht bei einem Ohr hinein und beim anderen hinaus?", vermutete der Richter.

Nach dem tödlichen Unfall machte er eine Schulung, um künftig vor allem jungen Menschen die Auswirkungen vom Alkohol am Steuer nahezubringen. Er wurde zu neun Monaten Haft, davon sechs bedingt, verurteilt. Weder der Angeklagte noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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