Prozess in Graz

Rivalen mit Messer lebensgefährlich verletzt

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Opfer und Angeklagter boten verschiedene Versionen der Tat.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag der Prozess um einen Mordversuch im Herbst 2015 fortgesetzt worden. Ein 43-Jähriger soll den Liebhaber seiner Frau mit einem Messer schwer verletzt haben. Es ist bereits die zweite Auflage des Verfahrens, im ersten Durchgang ist der Mann zu zwölf Jahren verurteilt worden. Auch in der Neuauflage sprach der Beschuldigte von Notwehr, das Opfer bestritt dies.

Bereits im Vorjahr war der Beschuldigte wegen Mordversuchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen eines Formalfehlers bei den Fragen an die Geschworenen hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil auf, daher musste der Prozess heuer im Juli noch einmal aufgerollt werden und wurde nun fortgeführt.

Situation eskaliert

Angeklagt war ein Nigerianer, der seit 2001 in Österreich ist, hier seine Frau kennenlernte und heiratete. Das Paar zog mit zwei Kindern für kurze Zeit nach Südafrika, danach lebte die Ehefrau mit den Kindern meist allein in Graz. In dieser Zeit lernte sie einen Landsmann ihres Mannes kennen und begann laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher mit ihm eine Beziehung. Der Freund kam auch dann immer wieder zu Besuch, als der Ehemann zurück bei seiner Frau war. Am 21. Oktober 2015 eskalierte die Situation.

Die Familie wollte gerade die Wohnung verlassen, als der 43-Jährige noch einmal zurückkehrte und dort plötzlich seinem Nebenbuhler gegenüberstand. Laut Ankläger soll er gesagt haben, er habe lange auf diesen Moment gewartet. Dann ging er nach der Version des Staatsanwalts mit einem Messer auf ihn los und "versetzte ihm einen wuchtigen Stich in den Bauch". Es kam zu einem Darmaustritt, was das Opfer jedoch nicht sofort bemerkte, da es auch noch zwei Mal ins Gesicht gestochen wurde. "Er wollte den Kontrahenten aus der Welt schaffen, er wollte ihn töten", war der Ankläger überzeugt.

Lebensgefährliche Verletzungen

"Es gab keinen Plan und keine Absicht, es war ein Unfall", beteuerte der Angeklagte, der sich nicht schuldig fühlte. Der Mann sei seinerseits mit einem Messer auf ihn losgegangen, er habe sich nur gewehrt. Das Opfer konnte gerettet werden. "Die Verletzung war lebensgefährlich, der Darm war zum Teil ausgetreten", schilderte Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig, meinte aber auch: "Weder die Version des Angeklagten noch des Opfers stimmen mit dem Tathergang überein."

Wie sich herausstellte, waren nicht ausreichend Blutproben von der Kleidung beider Verletzten genommen worden, auch fehlten aussagekräftige Bilder vom Tatort, wie Richter Helmut Wlasak bemängelte.

Ein Urteil der Geschworenen wurde für den Nachmittag erwartet.

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