Urteil nicht rechtskräftig

Sex-Täter (41) in Graz muss 12 Jahre in den Knast

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Schöffensenat verfügt außerdem Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Ein 41-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurden drei versuchte Vergewaltigungen und eine versuchte sexuelle Nötigung angelastet. Der Mann stritt die Taten nicht ab, erklärte aber, sich an nichts erinnern zu können. Es wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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