Urteil

Siebeneinhalb Jahre Haft für Steirerin mit Bart

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Die Frau wurde wegen zweifachen Bankraubs für schuldig befunden.

Eine 32-jährige Steirerin ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht unter anderem wegen schweren Raubes zu insgesamt siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte in Männerkleidung und mit falschem Schnurrbart zwei Banken überfallen. Grund für die Taten waren ihre Drogen- und Spielsucht gewesen.
 
Die tragikomische Geschichte der beiden Banküberfälle erwies sich bei der Verhandlung als Schlusspunkt einer kriminellen Karriere, die durch zahlreiche Schicksalschläge begünstigt worden war. Die Fakten: Im Februar überfiel die Angeklagte eine Bank in Graz-Mariatrost und erbeutete rund 22.000 Euro. Sie gab das Geld innerhalb weniger Tage für Drogen aus und verspielte den Rest. Trotz Verkleidung war ihr die Polizei auf der Spur, und nach dem zweiten Überfall im März im oststeirischen Kirchbach warteten die Beamten schon vor der Bank.
 
Die 32-Jährige war von Anfang an geständig gewesen und machte keinen Versuch, etwas zu beschönigen. Sie schilderte, dass sie seit ihrem 14. Lebensjahr drogenabhängig sei, ständiger Gast am Karlsplatz in Wien war und mehrere Freunde durch Suchtgift verloren hätte. Bei einem Entzug in Graz lernte sie in der Nervenklinik einen älteren Alkoholiker kennen, mit dem sie sich anfreundete. "Ich habe ihn besucht und wir haben geredet oder Kreuzworträtsel gemacht." Nachdem sie alle möglichen Schicksalsschläge bis hin zum Tod ihres geliebten Hundes hatte hinnehmen müssen, fand sie in dem Mann nach eigenen Angaben ein wenig Halt.
 
Als er sich in sie verliebte, wurde die Sache kompliziert. Sie entwendete ihm laut Staatsanwältin zwei Sparbücher und etwas Gold, um zu spielen und Drogen zu kaufen. "Er wollte mir eines der Sparbücher sowieso schenken", erzählte sie, was sie aber zunächst nicht wollte. Als sie wieder kein Geld hatte, kam sie auf die Idee mit den Banküberfällen. Kleidung und eine Waffe fand sie bei ihrem Bekannten. Doch die Verkleidung und der Schnurrbart nützten nichts. Bei der Auswertung der Fahndungsfotos kam sofort der Verdacht auf, bei dem Täter könne es sich um eine Frau handeln.
 
Der Schöffensenat befand die 32-Jährige für schuldig. Sechseinhalb Jahre Haft gab es für die beiden Banküberfälle und die Aneignung der Sparbücher und des Goldes ihres Bekannten, ein Jahr kam aus einer widerrufenen bedingten Strafe dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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