460.000 € veruntreut

Spielsucht: Vier Jahre Haft für Anlageberater

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Der Berater versprach Kunden bis zu 100 Prozent Zinsen.

Zu vier Jahren Haft ist am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht ein Anlageberater verurteilt worden. Der spielsüchtige Mann hatte ihm anvertrautes Geld verspielt und einen Schaden von rund 460.000 Euro verursacht. Seinen Kunden hatte er Zinsen zwischen fünf und 100 Prozent versprochen.

Berater wollte Geld in Wetten "veranlagen"

Der 36-Jährige Steirer arbeitete zunächst für ein Anlage-Unternehmen, allerdings nur auf Provisionsbasis. "Also Keilerei", meinte Richter Helmut Wlasak trocken. Doch das warf nicht viel ab, also kam der Angeklagte auf die Idee, das Geld selbst zu "veranlagen". Er lockte Kunden mit hohen Zinsen an und erhielt insgesamt immerhin rund 460.000 Euro. "Wie wollten Sie das Geld anlegen?", fragte der Richter. "Ich hätte das Ganze mit Wettgewinnen finanziert", kam die geradeheraus die Auskunft.

Spielsüchtig seit seiner Jugend
Doch das mit dem Spielen funktionierte nicht so ganz, und so nahm er immer neues Geld zur "Vermehrung" an. Dass er selbst schon seit seiner Jugend spielsüchtig war, wurde ihm vom Psychiater bestätigt. "Er zog sich in der Früh einen Anzug an und ging Spielen wie ein anderer zur Arbeit", schilderte die Verteidigerin.

100 Prozent Fixverzinsung versprochen
Zuletzt versprach er sogar schon eine Fixverzinsung von 100 Prozent. "Ich hab' schon viel erlebt hier, aber das ist die Blödheit schlechthin", schüttelte der Richter den Kopf über jene Anleger, die solchen Versprechungen Glauben schenkten. "Er hat die Reißleine gezogen und Selbstanzeige erstattet, als ihm alles über den Kopf gewachsen ist", hielt ihm Staatsanwalt Wolfgang Fauland zugute.

Richter: "Wie deppert sind die Leute?"
Zuletzt erhielten die Anleger auch noch Tankgutscheine im Wert von 200 Euro, sobald sie ihm Geld übergaben. Das wird auch das Einzige bleiben, was die hoffnungsfrohen Sparer je bekommen werden. "Wie deppert sind die Leute?", konnte sich der Richter kaum beruhigen.

Mildernd wurden bei einem Strafausmaß von bis zu zehn Jahren vor allem das Geständnis und die Selbstanzeige gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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