Prozess in Leoben

Steinfallensteller muss hinter Gitter

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Ein 69-Jähriger hatte es auf Höhlenforscher abgesehen: Er stellte ihnen Fallen. Jetzt wurde der Obersteirer verurteilt - zu einem Jahr teilbedingter Haft für versuchte schwere Körperverletzung.

Ein 69-jähriger Obersteirer ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Leoben verurteilt worden, weil er am Dachstein eine Steinfalle installiert hat, die laut Anklage Höhlenforschern gegolten hat. Das Urteil lautete auf ein Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt, wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

Polizist entdeckte die Todesfalle
Ein 38-jähriger Polizeibeamter und Höhlenforscher war am 26. August vorigen Jahres vom Gletscher in die Dachstein-Südwand eingestiegen und hatte sich rund 150 Meter abgeseilt, um zu einer Höhle zu gelangen. Dabei entdeckte er im Abseil- und Aufstiegsbereich zur Höhle die Falle. Ein faustgroßer Stein war mit dem Sicherungs-und Aufstiegsseil verbunden, darüber waren rund zehn weitere Felsbrocken aufgeschichtet. Hätte man das Seil benützt, wären die Brocken in die Tiefe gestürzt und hätten schwere Verletzungen verursachen können.

Der Verdacht fiel sofort auf einen 69-jährigen Obersteirer aus dem Bezirk Liezen. Der Mann war früher selbst Höhlenforscher, hatte die betreffende Öffnung im Fels entdeckt und vermutlich nicht gewollt, dass sie nun auch von anderen aufgesucht wird. Da auf dem Parkplatz der Dachsteinseilbahn-Talstation am selben Tag zwei Pkw von Höhlenforschern von einem unbekannten Täter zerkratzt worden waren, konzentrierten sich die Ermittlungen auf den 69-Jährigen. Kriminalisten fanden Zeugen, die bestätigten, dass der Verdächtige zur Tatzeit am Tatort gewesen war. Daher wurde von der Staatsanwaltschaft Leoben eine Hausdurchsuchung und eine molekulargenetische Untersuchung angeordnet.

Verhaftung im September
Im September wurde der Verdächtige verhaftet. Der Mann rechtfertigte sich damit, dass er mit den Steinen nur habe überprüfen wollen, ob jemand die Höhle betreten habe oder nicht. Verletzen habe er niemanden wollen. Zwei Gutachten durch einen gerichtsmedizinischen und einen alpinistischen Sachverständigen bewirkten jedoch, dass Richter Peter Wilhelm das Urteil im Sinne des Strafantrags sprach. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, weil sich der Angeklagte Bedenkzeit erbeten hat.

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