Umweltaktivist

Steirer plant Klage auf saubere Luft

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Ein Grazer Umweltaktivist möchte den Bund wegen der Feinstaub-Belastung klagen. Der Prozess könnte spannend werden.

In Deutschland ging erst kürzlich ein ähnlicher Musterprozess durch, der positiv für den Bürger ausging: Ein "Recht auf saubere Luft" wurde dort beschlossen, auch auf stark befahrenen Straßen. In Österreich gibt es zwar wesentlich milderer Gesetzesgrundlagen, aber trotzdem hofft Aktivist Christian Wabl auf ein positives Urteil. Der OLG ermöglichte eine solche Klage erstmals am 5. Mai 2006, auch der OGH befasste sich im November des Vorjahres mit dieser Thematik. Im Sommer 2005 blitzte der Aktivist nämlich mit einer ähnlichen Klage in erster Instanz bereits ab.

In den nächsten Wochen möchte Wabl, der übrigens die Plattform feinstaub.at initiiert hat, seine Klage gegen die Republik Österreich beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz einreichen. Er möchte, dass die Republik für allfällige gesundheitliche Schäden infolge fehlender Maßnahmen gegen die Feinstaub-Belastung haftet. Wabl muss beweisen, dass er persönlich durch Feinstaub gesundheitlich beeinträchtigt wird. Außerdem muss der Kläger darlegen, welche konkreten Maßnahmen zur Reduktion der Luftbelastung von den Verantwortlichen in der Vergangenheit nicht gesetzt wurden.

Prominente Zeugen
Als Zeugen geladen werden sollen der ehemalige Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach, der steirische Landesrat Johann Seitinger und die ehemalige Landeshauptfrau Waltraud Klasnic. Auch ein Vertreter des Bundesrechnungshofes dürfte auf der Zeugenliste aufscheinen. Gerade in Graz ist die Feinstaubbelastung besonders schlimm. Ein Prüfbericht besagte, dass die Grazer durch Feinstaub 17 Monate früher sterben würden als Bewohner anderer Städte. Einem möglichen Urteil darf daher mit Spannung entgegengesehen werden.

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