Vergewaltigung

Unschuldiger war zwei Jahre in Haft

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Der Freispruch für den Steirer ist seit gestern rechtskräftig

Leoben. Am 30. Jänner 2007 wurde Reinhard Sch. zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt – wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung seiner Ex-Freundin. Ausschlaggebend für das Urteil war ein Geständnis, das der Mann bei der Polizei abgelegt hatte.

2008 nahm sich die Juristin Karin Prutsch des Falls an und strengte eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Sie war nämlich auf mehrere Ungereimtheiten gestoßen. Ihr Mandant leide seit einem Unfall in der Kindheit an einem Trauma, so Prutsch. Werde er unter Druck gesetzt, „dann sagt er nur noch leise ‚Ja‘, um rauszukommen“. Genau das passierte offenbar beim Polizeiverhör – Sch. gestand eine Vergewaltigung, die es nie gegeben hatte.

Auch die Anschuldigungen des „Opfers“ erwiesen sich bald als haltlos. Die junge Frau hatte eine mehrjährige Beziehung mit Sch., wollte dies aber gegenüber ihrem Vater verschleiern. Ein Sachverständiger habe bestätigt, dass die Frau „Realität und Fiktion“ vermische, sagt Prutsch. Sie habe nicht klar darlegen können, ob und warum sie von Reinhard Sch. genötigt worden sei.

Nach der Verurteilung saß Sch. in Leoben im Gefängnis. Dort ging der Alptraum weiter: Mithäftlinge schlugen den Mann spitalsreif, brachen ihm den Kiefer. Erst vergangene Woche dann das erleichternde Urteil: Nach elfstündiger Verhandlung wurde Reinhard Sch. freigesprochen. Seit gestern ist das Urteil rechtskräftig.

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