Berufungsverhandlung

Fall Luca: Urteil gegen Mutter bestätigt

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Die 25-Jährige hatte Berufung eingelegt. Eine weitere Frau wurde freigesprochen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat am Donnerstag die abschließenden Urteile gegen die leibliche Mutter des kleinen Luca, der im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen mit 17 Monaten starb, und eine ehemalige Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz gefällt. Der Richtersenat unter Vorsitz von Beatrix Kiechl bestätigte den erstgerichtlichen Richterspruch, lautend auf ein Jahr unbedingte Freiheitsstrafe, gegenüber der Mutter. Die Sozialarbeiterin hingegen wurde vom Vorwurf der "fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung" freigesprochen.

Der Senat sei zu dem Schluss gekommen, dass die Sozialarbeiterin keine objektive Sorgfaltswidrigkeit begangen habe. "Innerhalb ihres Ermessensspielraumes hatte sie keine Möglichkeit anders zu handeln", begründete die Vorsitzende den Freispruch für die 49-Jährige. Die Mitarbeiterin der Schwazer Jugendwohlfahrt war in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden.

"Fall Luca ein Durchschnittsfall"
Markus Orgler, Verteidiger der Sozialarbeiterin, hatte in der Verhandlung von seiner Mandantin als "Bauernopfer" gesprochen. Aus seiner Sicht bestehe kein "kausaler Zusammenhang" zwischen den von der Frau unterlassenen Maßnahmen und dem tragischen Schicksal des Buben. "Selbst wenn sie eine Kindes-Wegnahme veranlasst hätte, hätte es in der Praxis sicher länger als drei Wochen gebraucht, diese auch wirklich einzuleiten", argumentierte er. Zudem sei im Nachhinein und nach Bekanntwerden der traurigen Details über so einen Fall leichter zu entscheiden. "Aber von vornherein betrachtet war der Fall Luca ein Durchschnittsfall für meine Mandantin", sagte Orgler.

Im Fall der Mutter sei das vom Erstgericht gefällte Urteil "nicht zu beanstanden", betonte Kiechl. Es hätte der Frau in der damaligen Situation klar sein müssen, dass ihr Kind misshandelt werde. Daher hätte sie auch Sorge tragen und alles dafür tun müssen, dass der Bub keiner unmittelbaren Gefahr mehr ausgesetzt werde. Aufgrund ihrer Unterlassung habe sie die schweren Verletzungen zu verantworten. "Sie hätten ihr Kind nicht mehr alleine lassen dürfen", sagte die Vorsitzende in Richtung der Angeklagten.

Tickende Bombe
Der Verteidiger der Mutter, Albert Heiss, versuchte den Vorwurf, seine Mandantin hätte erkennen müssen, dass von ihrem Lebensgefährten eine derartige Gefahr ausgehe, vergeblich zu entkräften. Selbst das nähere Umfeld habe den Mann als "fleißigen, umgänglichen, religiösen Menschen" beschrieben. Es sei nicht möglich gewesen abzuschätzen, dass es sich bei ihm um eine tickende Bombe handle.

Der 17 Monate alte Luca war am 3. November 2007 in einem Wiener Spital gestorben, in das er zwei Tage zuvor bewusstlos und mit schweren Verletzungen - laut Gutachten Folge eines durch Analverkehr hervorgerufenen Schütteltraumas - eingeliefert worden war. Beschuldigt wurde der Lebensgefährte der Kindesmutter, der im September 2008 am Landesgericht Korneuburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

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