Einspruch möglich

Gericht lehnt Wiederaufnahme im Mordfall Bühl ab

Teilen

Acht Jahre nach dem Tiroler Mordfall Bühl lehnte das Landesgericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab.

Das Innsbrucker Landesgericht hat den im März diesen Jahres von der Verteidigung gestellten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im spektakulären Mordfall Bühl abgelehnt. Der Richtersenat sei zu der Entscheidung gekommen, dass die Selbstmordthese des im Jahr 2000 getöteten Kufsteiner Unternehmers in einem von der Verteidigung gestellten Gutachten nicht ausreichend dargelegt sei, teilte ein Sprecher des Landesgerichtes am Dienstag mit. Die Verteidigung habe nun binnen 14 Tagen die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Bescheid beim Oberlandesgericht (OLG) einzulegen.

Witwe beteuert Unschuld
Der Unternehmer Bühl war im Februar 2000 mit vier Schüssen niedergestreckt in seinem Wohnzimmer aufgefunden worden. Seine Frau, Inge Bühl, galt für die Ermittler schnell als Hauptverdächtige und wurde im Jänner 2003 von einem Innsbrucker Schwurgericht nach einem über mehrere Monate andauernden Indizienprozess zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Berufung der Staatsanwaltschaft wegen zu geringer Strafe wurde das Urteil auf 20 Jahre erhöht. Die Witwe hatte stets ihre Schuldlosigkeit beteuert.

Antrag auf Wiederaufnahme
Vor rund drei Monaten hatte die Verteidigung dann einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am Innsbrucker Landesgericht gestellt. Dem Antrag war ein Gutachten des ehemaligen Vorstandes des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Graz, Univ.-Prof. Lenzinger, zugrunde gelegt. Der Gerichtsmediziner ging in dem Gutachten von der Annahme aus, dass auch ein Selbstmord des Unternehmers infrage kommen könnte. Unter anderem habe man bei einer DNA-Untersuchung der Schusswaffe ausschließlich Spuren des Toten am Griff gefunden.

Bei einer Schusshandbestimmung mittels Weinsäure habe man zudem Pulverrückstände an der rechten Hand des Opfers gefunden. Darüber hinaus habe am Tatort Ordnung geherrscht, was laut Verteidigung ebenfalls für die Selbstmordthese sprechen würde.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten
OE24 Logo