Urteil

Haftstrafen im Tiroler Frächter-Prozess

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Mit Schuldsprüchen ist am Freitagabend der mehr als sieben Wochen dauernde Tiroler Frächter-Prozess zu Ende gegangen.

Der Schöffensenat am Innsbrucker Landesgericht sprach sich für eine unbedingte Haftstrafe von viereinhalb Jahren gegen den Hauptangeklagten aus. Über die drei weiteren Angeklagten wurden teilweise bedingte Freiheits- und eine Geldstrafe auf eine Probezeit von drei Jahren verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Betrügerische Krida und schwerer Betrug
Im strafgerichtlichen Verfahren wurde der 48-jährige Erstangeklagte wegen der betrügerischen Krida und des schweren Betrugs für Jahre und drei Monate verurteilt. Die Geldstrafe in der Finanzanklage belaufe sich auf sechs Millionen Euro oder auf eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Monaten, erläuterte Richter Peter Friedrich: "Ohne das umfassende Geständnis hätte allein das Finanzstrafmaß fünf Jahre überstiegen." Dem seit Mitte November 2006 in U-Haft sitzenden Hauptangeklagten werden die verbüßten Monate angerechnet.

Der Zweitangeklagte, ein ehemaliger deutscher Bordellbesitzer, wurde unter anderem wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Als mildernd führte der Richter die weitgehenden Geständnisse der Männer an. Erschwerend waren für beide die einschlägige Vorstrafe und die Wiederholungstat. Milderungsgründe für die zwei 50- und 40-jährigen Frauen war deren Unbescholtenheit und deren Tatsachengeständnisse.

"Undurchsichtiges Bermudadreieck"
Im Schlussplädoyer hatte Staatsanwalt Markus Knapp "kein Mitleid" mit dem "System Erstangeklagter" und dem "undurchsichtigen Bermudadreieck" der drei weiteren Angeklagten gezeigt. Jeder der Vier "habe seine persönliche Motivation gehabt und seinen Beitrag dazu geleistet". Im "Firmenkonglomerat" des Hauptangeklagten seien Gelder in Millionenhöhe "versickert", indem Gesellschaften gegründet und Beträge für nie geleistete Dienste wechselseitig verrechnet wurden. "Wir haben es mit einem exorbitanten, nicht nachvollziehbaren Kreislauf von großteils Bargeldern zu tun, der auf die 'chaotische' und teilweise nicht vorhandene Buchhaltung zurückzuführen ist", kritisierte Knapp.

Am vergangenen Montag, dem insgesamt zweiten Verhandlungstag, hatte sich der Erstangeklagte zu mehreren Anklagepunkten und zu einer Gesamtschadenssumme von rund sechs Millionen Euro schuldig bekannt. Teilweise schuldig hatte sich auch der 52-jährige Deutsche bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, mit einer Summe von 130.000 Euro den Ankauf und die Umbauarbeiten eines Bordells auf Mallorca finanziert zu haben.

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