Schizophren

Messerstecher willigt in Tirol in Einweisung ein

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Ein schizophrener Messerstecher, der wegen eines Verfahrenfehlers auf freiem Fuß war, hat in seine Einweisung in eine Klinik für geistig abnorme Rechtsverbrecher eingewilligt.

Die Tat war am 11. Jänner in einem Einkaufszentrum in Wörgl verübt worden. Der Beschuldigte soll sein späteres Opfer bereits mehrere Stunden lang beobachtet und der Frau nach Geschäftsschluss das Küchenmesser in den Rücken gerammt haben. Vier Männer hielten den damals 22-Jährigen fest, bis die Polizei eintraf.

Er wurde in das Psychiatrische Landeskrankenhauses Hall eingewiesen, das Innsbrucker Landesgericht erließ einen Haftbefehl. Die Verkäuferin ist nach eigenen Angaben nicht mehr fähig, ihrem Beruf nachzugehen. Sie habe Angst vor Leuten, hatte sie vor Gericht erklärt.

Verfahrensfehler
Nach Angaben des Landesgerichts vom Mittwoch, sei die Einweisung des 23-jährigen Mannes nun rechtskräftig und bereits veranlasst worden. Da die Post für die Zustellung des fristgerecht abgeschickten Einspruchs des Verurteilten fünf Tage gebraucht habe, sei der Brief nicht rechtzeitig beim Gericht eingelangt. Der Richter war davon ausgegangen, dass der Einweisungsantrag in eine Anstalt rechtskräftig sei. Gleichzeitig war die Haftfrist des Beschuldigten ausgelaufen und er wurde entlassen.

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