Rotes Kreuz

Neues Gesetz stellt Rettung auf den Kopf

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Statt 17 soll es in Zukunft nur noch zehn Helis in Tirol geben, Änderungen gibt es auch bei den Notärzten. Regierung will Synergieeffekte nutzen.

Rettungswesen soll zental vom Land organisiert weren
Die Tiroler Landesregierung einigte sich gestern auf eine Neuordnung des Tiroler Rettungswesens. Die Verordnung sieht wesentliche Änderungen bei der Patientenversorgung und der Notarztdienste vor.

Der Knackpunkt: Nicht die Gemeinden, sondern das Land entscheidet in Zukunft, wer einen Rettungsdienst ausführt. Derzeit ist das in den meisten Fällen das Rote Kreuz. Das wird sich bald ändern. Das Land übernimmt die Grundversorgung, die Rettungsanbieter werden aber in öffentlichen Ausschreibungen ermittelt.

„Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz wollen wir auch in Zukunft ein modernes und hochwertiges Rettungssystem für die Bevölkerung und die Gäste sicherstellen“, meint Landeshauptmann Günther Platter. Der Beschluss ist dennoch ein Aufreger.

Weniger Helis
Besonders die Flugrettung ist von Kürzungen betroffen. Statt wie bisher 17 Hubschrauber soll es in Zukunft nur noch zehn Helis während der Wintersaison geben. Sorgen bräuchte man sich deshalb aber nicht zu machen. „Wir verpflichten uns zur Sicherstellung der Grundversorgung bei der Flugrettung, auch soll künftig kein Patient bei internistischen Transporten mit Ausnahme von Alpin- und Freizeitunfällen eine Rechnung geschickt bekommen“, meint Gesundheits-Landesrat Bernhard Tilg.

Kürzung bei Notärzten
Anders als bisher soll die Alarmierung der Rettung über die Landesleitstelle zentral erfolgen. Einige Notarztstützpunkte sollen eingespart werden, im Gegenzug sollen dafür aber neue Planstellen für Rettungsnotärzte an den Spitälern geschaffen werden. „Das neue Rettungsdienstgesetz wird zu einer Verbesserung der Synergieeffekte führen“, so Platter. Um einheitliche Versorgungsstandards zu gewährleisten, soll die Funktion eines ärztlichen Leiters sowie eines Beirates eingerichtet werden.

Scharfe Proteste
Heftige Kritik an der geplanten neuen Verordnung kommt vom Roten Kreuz. Ein Qualitätsverlust wird befürchtet. Eine optimale, dezentrale Versorgung und leicht erreichbare Dienst- und Meldestellen würden in dem Gesetz keine Berücksichtigung finden, heißt es in einer Aussendung.

Die Gesetzesänderung gilt dennoch als fix. Im Juli-Landtag soll es beschlossen werden, ab 2010 tritt das Gesetz in Kraft.

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