Warnschuss muss sein

Polizei darf nicht grundlos feuern

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Der Waffengebrauch der Polizei ist zwar rechtlich klar, in der Praxis aber nicht so leicht. Ein Schuss muss deutlich angedroht werden.

Der Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse ist im Waffengebrauchsgesetz aus dem Jahr 1969 geregelt. Demnach ist der Waffengebrauch nur zulässig, wenn un- bzw. weniger gefährliche Maßnahmen oder "verfügbare gelindere Mittel" wie Handfesseln ungeeignet scheinen oder wirkungslos sind. Außerdem muss er vorher deutlich angezeigt werden.

Keine "Licence to kill"
"Das Gesetz wird rauf und runter gelernt in der Ausbildung und auch später immer wieder", sagte Cobra-Sprecher Detlef Polay. Angewendet werden dürfe eine Waffe nur, um einen Menschen "angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen" und nicht, um zu töten. Grundsätzlich darf nur von der "am wenigsten gefährlichen, nach der jeweiligen Lage noch geeignet scheinenden Waffe Gebrauch gemacht werden" und der erwartende Schaden "nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg" stehen.

Mehrere Schießtrainings pro Jahr
"Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Das kann auch ein Warnschuss sein", berichtete der Cobra-Sprecher. Außerdem dürften Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Den Umgang mit der Schusswaffe lerne man intensiv in der Ausbildung; danach absolviere jeder Polizist mehrere Schießtrainings pro Jahr, so Polay. Auch gebe es Vorgaben, dass man z. B. zuerst in Muskelpartien schießen sollte wie in den Oberschenkel - entsprechend dem Zweck, jemanden angriffs-oder fluchtunfähig zu machen.

"Schießübung allein ist es nicht"
Alles nicht ganz so einfach in der Praxis: "Wenn sich das Ganze in Bewegung befindet, ist das leicht gesagt, aber schwer durchgeführt", meinte der Sprecher. Außerdem stelle sich nach einem Schuss nicht immer der erwartete Erfolg ein: Manch ein Bewaffneter habe schon trotz Pfefferspray und Schuss in eine Hand weiter gegen die Polizei "gefightet". Und das deutliche "Androhen" eines Schusses könnte mitunter zum Problem werden, wenn z. B. der Betroffene taubstumm ist. "In der Situation zu sein erfordert hohe Stressresistenz und Stabilität - und Schießübung allein ist es nicht", meinte Polay.

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