Vernachlässigung

Prozess gegen Lucas Mutter im Mai

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Im Mai steht Lucas Mutter vor Gericht. Anwalt: "Nicht schuldig". Auch der Sozialarbeiterin wird der Prozess gemacht. Beiden droht nun eine dreijährige Haft.

Am Mittwoch, den 6. Mai, wird der Prozess gegen die aus Tirol stammende Kindesmutter des kleinen Luca starten. Auch die Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz muss sich dann am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Vorerst waren drei Tage für das Verfahren anberaumt worden. Bei einer Verurteilung drohen den beiden Frauen bis zu drei Jahre Haft. Der kleine Luca war im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen im Alter von 17 Monaten in Wien gestorben.

Einvernahme
Der erste Prozesstag wird laut "Tiroler Tageszeitung" mit der Einvernahme der Beschuldigten beginnen. Im Anschluss müssten 30 Zeugen vor Richter Andreas Mair und Staatsanwältin Christine Brucker aussagen, darunter der damals beauftragte Gerichtsmediziner Walter Rabl. Sowohl die Kindesmutter als auch die Sozialarbeiterin sollen die Verpflichtung zur Fürsorge des Kindes als eine wehrlose Person vernachlässigt haben.

Für den Verteidiger der Kindesmutter, Albert Heiss, war eine Anklageerhebung schon im Voraus klar gewesen. "Der mediale Druck war sehr groß", hatte er gesagt. Allein er werde im Laufe des "interessanten Strafverfahrens" bis zu zehn Zeugen zur Anhörung bringen.

Anwalt: "Nicht schuldig"
Auf "nicht schuldig" werde Rechtsanwalt Markus Orgler bei seiner Mandantin, der Sozialarbeiterin, plädieren. Seiner Meinung nach sei die Frau mit den "geringsten Mitteln in der schwierigsten Situation gewesen und habe am wenigsten tun können". Wären die Indizien im Juli 2007 in Richtung sexueller Misshandlung gegangen, hätte sie damals anders entschieden. Die Sozialarbeiterin habe operativ nach den Regeln gehandelt.

Bereits im September 2008 war der aus Niederösterreich stammende Lebensgefährte von Lucas Mutter nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann war des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge schuldig gesprochen worden.

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