Landwirt muss zahlen

Über 500.000 Euro Strafe für Kuh-Attacke in Tirol

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Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Ein Bauer muss nach einer Kuh-Attacke zahlen.

Tirol. „Wer Wild hält, muss Wild hüten.“ Für den alten Rechtsgrundsatz gab es zumindest in Österreich immer Ausnahmen. Almbauern durften ihre Tiere ungesichert in der Natur halten. Damit dürfte nach dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) Schluss sein. Nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine Urlauberin (45) muss der Kuh-Besitzer hohe Schadenersatzforderungen leisten.
 
Video zum Thema: Tödliche Kuh-Attacke: Bauer hat Teilschuld
 
Der OGH bestätigte damit ein Urteil aus Innsbruck, wonach der heute 70-jährige Landwirt an die Hinterbliebenen zahlen muss. Der Witwer erhält künftig monatlich 600 Euro, dazu eine Einmalzahlung über 54.000 Euro. Der Sohn bekommt 180 Euro pro Monat und einmalig 24.000 Euro. Insgesamt über eine halbe Million Euro.
 
Die tödliche Attacke ereignete sich bereits 2014, ein langer Rechtsstreit zog sich hin. Letztendlich sprachen die Richter auch der verstorbenen Touristin eine Teilschuld zu. Als Hundehalterin habe sie Abstandsregeln und Warntafeln vor den weidenden Kühen missachtet. Der Bauer aber hätte seine Herde einzäunen müssen. Es wäre laut Gericht zumutbar und nicht gravierend gewesen.
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