Urteil

13 Jahre Haft für "Riedattentäter"

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Der 47-jährige Vorarlberger wird in eine Anfstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Ein 47-jähriger Vorarlberger, der Mitte April in Lustenau eine Joggerin mit der stumpfen Seite einer Axt attackiert hatte, wurde am Freitagvormittag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht wies den geständigen Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geständnis wirkte mildernd
Mildernd wirkte sich das Geständnis des Mannes aus, dass es bei einem Mordversuch geblieben war und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Als erschwerend wurde die einschlägige Vorstrafe des Angeklagten gewertet. Dem Opfer, das immer noch an den Folgen der schweren Kopf- und Nackenverletzungen leidet, wurde ein Schadensersatz von 5.700 Euro zugesprochen.

War zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig
Gerichtspsychiater Reinhard Haller kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Vorarlberger zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, wenn auch in eingeschränktem Maß. Der 47-Jährige habe Schwierigkeiten, Emotionales zu artikulieren. Die so aufgestaute Wut entlade sich vor allem in Verbindung mit Alkohol in Gewalt, so der Gutachter. Gleichzeitig prognostizierte Haller dem Angeklagten schlechte Heilungsaussichten. Sollte der Mann vor Ablauf der 13 Jahre therapiert sein, wird er in ein Gefängnis überstellt, wo er den Rest der Strafe absitzen wird.

An jenem Sonntag im April hatte der angeklagte Lagerarbeiter, der unter Persönlichkeitsstörungen leidet, eine Radtour im so genannten "Schweizer Ried" in Lustenau unternommen. Der Mann war nach eigenen Angaben angetrunken, in ihm hatte sich Wut aufgestaut. Um sein Fahrrad zu reparieren, suchte er in einer Jagdhütte nach Werkzeug. Als er keines fand, habe er kurzerhand eine Axt genommen und sich entschlossen, an irgendeiner Person seine Wut abzureagieren, so der 47-Jährige.

Glaubte Opfer sei tot
Zunächst verfolgte er eine Radfahrerin. Als diese zu einem Bauernhof abbog, suchte er sich in Gestalt einer 34-jährigen Joggerin ein neues Opfer. Aus heiterem Himmel schlug der Mann während der Fahrt auf die Frau ein. In Panik rannte die 34-Jährige in eine Wiese, doch der Mann schlug mit der stumpfen Seite des Beiles weiter auf sie ein, bis er sie für tot hielt. Dieser Irrtum rettete der Frau vermutlich das Leben. Der Mann flüchtete. Das Opfer erlitt einen Schädelbasisbruch, einen Trommelfellriss und Rissquetschwunden. Eine Fahndung nach dem "Riedattentäter" blieb zunächst erfolglos.

Durch Phantombild gefasst
Erst als Anfang Juni das Phantombild des Täters veröffentlicht wurde, kam Bewegung in den Fall. Der 47-Jährige geriet laut Polizei dadurch offenbar in Panik, blieb seinem Arbeitsplatz zwei Tage fern und tauchte unter. Sein Arbeitgeber wandte sich schließlich besorgt an die Exekutive. Da Suizidgefahr bestand, ließ die Polizei die Wohnung öffnen. Eine aufgeschlagene Tageszeitung, die die Fahndungsbilder zeigte, machte den Mann dringend tatverdächtig. An der Wohnungstür des Mannes hinterließ die Polizei die Nachricht, dass er den neuen Wohnungsschlüssel bei der Polizeiinspektion abholen könne. Als der 47-Jährige wenige Tage später dieser Aufforderung nachkam, wurde er festgenommen.

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