Vorarlberg

Mann soll seine Dealerin getötet haben

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Ein 35-Jähriger geriet mit seiner  Drogenhändlerin in Streit - der Leichnam des Opfers war mit zahlreichen Messerstichen übersät.

Ein 35-jähriger Mann hat sich wegen Mordes und versuchter Brandstiftung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, im vergangenen Februar in Bregenz seine 65-jährige Drogendealerin erwürgt zu haben, anschließend stach er mit einem Messer 85 Mal auf ihren Körper ein. Zu Prozessbeginn bekannte sich der Angeklagte schuldig.

Nach dem Tod eingestochen

Den Ermittlungen der Polizei zufolge suchte der Angeklagte die 65-Jährige am Tag der Tat gleich zwei Mal in ihrer Wohnung auf. Nachdem er schon am Vormittag Suchtmittel bei ihr erworben hatte, kam er am Nachmittag zurück, um abermals nach Drogen zu fragen. Es entwickelte sich ein Streit, der völlig außer Rand und Band geriet. Letztlich soll der 35-Jährige die Frau erwürgt haben. Dem Obduktionsbericht zufolge wurde erst nach dem Tod der Frau auf ihren Körper eingestochen. Anschließend dürfte der Mann die Couch des Opfers in Brand gesteckt haben - möglicherweise um Spuren zu verwischen.

Die Einsatzkräfte wurden wegen des Feuers alarmiert. Als die Feuerwehrleute beim Löschen des Brandes auf den mit Messerstichen übersäten Leichnam stießen, wurde sofort die Kriminalpolizei eingeschaltet. Aufgrund von Hinweisen kamen die Ermittler innert kürzester Zeit auf die Spur des beschäftigungslosen und amtsbekannten 35-Jährigen, der sich vom Einsatzkommando Cobra in seiner Wohnung widerstandslos festnehmen ließ.

Schon bei seiner ersten Einvernahme vor der Polizei gab der Angeklagte zu, die ebenfalls amtsbekannte 65-Jährige getötet zu haben. Allerdings habe sie ihn zuerst attackiert, zudem sei er unter Kokain-Einfluss gestanden. Wie es zu dem Feuer kam, konnte der 35-Jährige der Polizei nicht erklären.  Bei einem Schuldspruch drohte dem Angeklagten eine lebenslange Haft.


Geständnis

 Vor dem Landesgericht Feldkirch bekannte sich der Mann am Mittwoch zu der Tat, machte aber auch Wissenslücken geltend. Er wisse nicht, wie oft und wie heftig er zugestochen habe, sagte er aus. Auch an das Würgen konnte er sich nicht erinnern.

Zur Sprache kam in der Verhandlung auch eine andere Tat des Angeklagten. 2013 wurde er wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt, nachdem er einen Bekannten mit einem Messer angegriffen hatte. Mit dem 35-Jährigen befreundet zu sein, sei offenbar gefährlich, merkte Richter Richard Gschwenter als Vorsitzender dazu an. Der Geschworenenprozess war bis 17.00 Uhr anberaumt.
 

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