Anwälte widersprechen Schmuggel-Story des Zolls

Irrer Streit um Gold-Schatz im Kofferraum

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War eine mutmaßliche Schmuggelfahrt mit Gold in Wirklichkeit ganz legal?

 Das zuständige Bundesfinanzministerium feierte den Aufgriff wie einen ganz großen Coup: In Feldkirch hatten Zollbeamte ein tschechisches Trio aus dem Verkehr gezogen, das mit 781 Barren Gold und Silber im Wert von 700.000 Euro unterwegs war – ÖSTERREICH berichtete.

„Wertvolle Zollkontrolle vereitelt Gold- und Silberschmuggel“, jubelte Minister Gernot Blümel. Doch jetzt widersprechen die renommierten Anwälte der mutmaßlichen Schmuggler: „Die Darstellung des Ministeriums ist schlichtweg falsch.“

Die Wiener Kanzlei Althuber, Spornberger & Partner weist einen Schmuggel-Vorwurf gegen ihre tschechischen Mandanten entschieden zurück. Das in Alukoffern transportierte Silber und Gold habe aus einem Depot einer Liechtensteiner Bank gestammt und sollte lediglich zu einem neuen Geldinstitut nach Zürich verbracht werden. Der Aufgriff in Feldkirch sei Zufall gewesen, weil die Familie wegen einer vergessenen Jacke in Feldkirch einen kleinen Umweg nehmen musste. Laut Anwälten bestehe für Anlagegold eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, auch für Silber würden keine Zollabgaben anfallen.

Dem wiederum widersprach das Ministerium: „Es besteht keine Steuerbefreiung für Silber.“ Der Zollsatz betrage zwar null Prozent, die Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent sei jedoch abzuführen. Ein finanzstrafrechtliches Verfahren sei eingeleitet.

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