Am 1. Oktober

Burka-Verbot: Erstes Vermummungsfest in Wien

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Die gesetzliche Grauzone wird von den Veranstaltern so gekonnt ausgenutzt. 

Das sogenannte "Burkaverbot" gilt nicht nur dem konservativ-islamischen Gesichtsschleier. Weil ein gezieltes Verbot eines bestimmten religiösen Symbols rechtlich problematisch gewesen wäre, hat die Koalition nämlich allgemein die Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit untersagt. Dieses "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" gilt ab 1. Oktober. Wer dagegen verstößt, riskiert bis zu 150 Euro Strafe.
 
Kernsatz des Gesetzes ist das "Verhüllungsverbot": "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen." Als öffentliche Orte oder Gebäude gelten u. a. auch öffentliche Verkehrsmittel. Dort muss das Gesicht künftig vom Kinn bis zum Haaransatz erkennbar bleiben.
 
Allerdings ist nicht jede Form der Gesichtsverhüllung untersagt. Ausnahmen gibt es etwa, wenn die Verhüllung "gesundheitliche oder berufliche Gründe hat" oder wenn sie im Rahmen künstlerischer, kultureller, traditioneller Veranstaltungen oder "im Rahmen der Sportausübung" erfolgt. Faschingsumzug und Perchtenlauf sollten also laut den Erläuterungen zum Gesetz nicht unter das Verbot fallen. Auch, wenn die Verhüllung gesetzlich vorgeschrieben ist (etwa der Sturzhelm für Motorradfahrer), wird das logischerweise nicht bestraft.
 
Aufstand gegen Burka-Verbot 
 
Das Gesetz stößt aber nicht bei allen auf Begeisterung. Wie berichtet, bietet der algerische Millionär Rachid Nekkaz allen muslimischen Frauen in Österreich an, deren Strafe für das Tragen einer Burka zu übernehmen. - mehr dazu hier. 
 
Aber auch andere reagieren auch eine ganz eigene Art und Weise auf das neue Gesetz. Auf Facebook wurde eine Veranstaltung gegründet, die sich das "Traditionelle Wiener Vermummungsfest" nennt. Von 1. bis 2. Oktober soll das Fest stattfinden." Tradition und Brauchtum ist richtig und wichtig. Deswegen rufen wir auch dieses Jahr wieder zum traditionellen Wiener-Vermummungsfest auf! Es handelt sich dabei um eine künstlerische, kulturelle und traditionelle Veranstaltung nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz § 2. Abs 2", heißt es auf der Seite. Laut dieser Beschreibung würde die Feier im gesetzlichen Rahmen stattfinden, sodass keine Strafen drohen würden. Bereits über 1.300 Personen sind an der Veranstaltung interessiert. 
 
Angesichts der nahenden kalten Jahreszeit wohl ebenfalls interessant: Wer sein Gesicht "aufgrund witterungsbedingter Umstände (etwa als Schutz vor Frost)" verhüllt, bleibt ebenfalls straffrei. Grundlos im Sommer eine Sturmhaube zu tragen, wäre allerdings strafbar. Auch diese Tatsache nutzen die Veranstalter des Festes aus. Auf Facebook heißt es: "Es soll am Abend übrigens bis zu 7 Grad kalt werden, also passt auf eure Gesundheit auf *bibber, frier* - solidarisch wärmend vermummt für unser gemeinsames Recht auf Kleidungsfreiheit."
 
Auch Fußballfans mit Schal vorm Gesicht müssten in der warmen Jahreszeit laut Polizei wohl abgemahnt werden. Und als Kälteschutz gar nicht akzeptiert würde laut Polizeiangaben der konservativ-islamische Gesichtsschleier.
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