17. Dezember 2007 16:10
Eine operative Einheit der Polizei soll die Ermittlungen zur sogenannten
Sauna-Affäre noch einmal durchleuchten. Das kündigte der Wiener
Polizeipräsident Peter Stiedl am Montag an, nachdem im Bezirksgericht
Hietzing ausführlich ein Evaluierungsbericht der Bundespolizeidirektion Wien
erörtert worden. Demzufolge wurde von der Kriminaldirektion (KD) 1 in der
Sauna-Affäre einseitig und ohne begründete Verdachtslage an vorgesetzten
Behörden vorbei ermittelt.
Klage von Frühwirth abgewiesen
Der 75 Seiten starke Bericht
wurde ausgerechnet deshalb vor zahlreichen Medienvertretern erörtert, weil
der KD 1-Leiter Roland Frühwirth den vormaligen interimistischen Leiter der
Kriminalpolizeilichen Abteilung, Ernst Geiger, wegen Kreditschädigung und
üble Nachrede geklagt hatte. Geiger - selbst über die Sauna-Affäre
"gestolpert", weil er dem Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells
vorab einen Razzia-Termin verraten haben soll - hatte Frühwirth unter
anderem wegen behaupteter Unrechtmäßigkeiten bei Ermittlungen in dieser
Sache angezeigt.
Freispruch für Geiger
Wie Bezirksrichterin Karin Binder nun
feststellte, machte sich Geiger damit keines strafrechtlich relevanten
Fehlverhaltens schuldig. "Es sind viele objektive Kriterien da, die einen zu
einer Anzeige berechtigen", meinte sie, nachdem sie fast zwei Stunden lang
den Verfasser des Evaluierungsberichts als Zeugen vernommen hatte. Geiger
wurde freigesprochen, wogegen Frühwirths Anwältin umgehend volle Berufung
anmeldete.
Ermittlungen nicht korrekt geführt
Der Zeuge hatte
ausgesagt, es bestünde "der dringende Verdacht", dass die Ermittlungen in
der Sauna-Affäre nicht korrekt geführt wurden. Die KD 1 hätte einen
"Geheimakt geführt" und sogar Hausdurchsuchungen nicht gemeldet, stellte der
interne Prüfer fest. Ermittlungsergebnisse seien teilweise nicht richtig
gewürdigt worden, teils seien sie nicht in die Akten eingeflossen.
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Es gebe außerdem "Aktendivergenzen zwischen dem, was die Polizei ermittelt
hat und dem, was der Staatsanwaltschaft gemeldet worden ist", hielt der
Polizist fest. Der außer Dienst gestellte Wiener Landespolizeikommandant
Roland Horngacher hätte weiters "Privatrecherchen unter Benützung des Oberst
Frühwirth" getätigt.
Überwachung Geigers nicht gemeldet
Speziell ging der
Verfasser des Evaluierungsberichts auf den Umstand ein, dass Roland
Frühwirth den Umstand nicht gemeldet hatte, dass mit Hofrat Ernst Geiger
sein unmittelbarer Fachvorgesetzter auf der gegen den Sauna-Betreiber
gerichteten Telefonüberwachung "gelandet" war. Weder sei dies der
Dienstbehörde noch dem Büro für Besondere Ermittlungen zur Kenntnis gebracht
worden.
Frühwirth war befangen
Frühwirth hätte in diesem Stadium der
Ermittlungen außerdem seine Befangenheit deklarieren müssen, gab der interne
Prüfer zu bedenken. Stattdessen sei "befangen und parteilich" ermittelt
worden. Wie der Wiener Polizeipräsident ankündigte, sollen die
Sauna-Affäre-Ermittlungen nun auf auf mögliche Formalverstöße der erhebenden
Beamten geprüft werden. Prüfen soll eine Einheit, "die nicht im Bereich der
BPD Wien angesiedelt ist", meinte der Polizeipräsident.
Auf die Frage, ob KD 1-Chef Roland Frühwirth mit weiteren Maßnahmen rechnen
müsse, erwiderte Stiedl: "Dafür ist es noch viel zu früh."