9 Opfer

Freispruch für Alm-Kühe vor Gericht

Teilen

Kein Schadenersatz für Opfer.

Eine Wanderin, die 2010 von einer Kuh angegriffen worden war, blitzte nach jahrelangem Prozessieren nun am Obersten Gerichtshof (OGH) in letzter Instanz ab: Die Frau hatte auf Schadenersatz gegen den Landwirt und Weiden-Eigentümer geklagt. Keine Haftung, entschied der OGH.

„Lebensgefahr“. Die Frau hatte damals trotz Warnschildern mit der Aufschrift: „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“, die Wiese mit ihren beiden Jagdhunden betreten. Eine Mutterkuh attackierte und verletzte die Hundebesitzerin. Die forderte eine Warntafel mit dem Hinweis „Lebensgefahr“ und klagte, dass die Kühe nicht ordentlich „verwahrt“ gewesen seien. Der OGH lakonisch: Eine freie Haltung von Rindern auf der Alm ist üblich.

Tote. Im Vorjahr war es zu besonders vielen Kuh-Attacken gekommen: Sieben Menschen wurden teils schwer verletzt, eine Deutsche (45) wurde in Tirol von einer Kuh-Herde zu Tode getrampelt, ein Bauer aus Ried (OÖ) von einem Stier zu Tode gequetscht. Fast immer waren Hunde im Spiel.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Demonstration: "TTIP STOPPEN"