Wien-Josefstadt

Freispruch für in Haft Vergewaltigten

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14-Jähriger war wegen Raubes in Haft und wurde dort von Mithäftling vergewaltigt.

Im Raubprozess gegen jenen Burschen, der im Mai 2013 als 14-Jähriger in der Jugendabteilung der Justizanstalt (JA) Josefstadt von einem älteren Mithäftling vergewaltigt worden war, ist der mittlerweile 15-Jährige am Montag am Wiener Landesgericht wegen Unreife freigesprochen worden. Wegen geringfügiger Delikte setzte es acht Wochen Haft auf drei Jahre bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen mangelnder Reife
Richterin Daniela Zwangsleitner hatte auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen und erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen. Sie begründete den Freispruch mit der mangelnden Reife des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Laut Gutachten sei er damals auf dem Entwicklungsniveau eines Achtjährigen gewesen. Den Schuldspruch gab es für Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung. Der Bursch nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung an, weshalb das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.
 

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