Wirbel um negativen Bescheid

Frühstück statt 'Kuss-Aktion' für homosexuellen Asylwerber

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Jener Flüchtling, dessen Bescheid abgelehnt wurde, weil er 'nicht schwul genug' sei, bekam am Freitag Unterstützung.

Im Mai hat der im Jahr 2000 geborene Afghane Beschwerde gegen den mittlerweile viel kritisierten Bescheid eingelegt. In diesem war seiner Homosexualität mit teils haarstäubenden Begründungen kein Glauben geschenkt worden – ÖSTERREICH berichtete. „Weder Ihr Gang noch Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben (…) darauf hingedeutet, dass Sie schwul sind“, hieß es da.

Dieser Bescheid sorgte für reichlich Wirbel. Deshalb versammelten sich am Freitagvormittag rund 30 Demonstranten vor dem Innenministerium, um gegen eben jenen Bescheid zu protestieren.

Zunächst war von einem Kuss-Flashmob die Rede, allerdings wurde es schlussendlich zu einem Frühstück am Boden.

Kuss Flashmob
© TZOE/Gruber

Ihm droht die Abschiebung

Indes schlägt Marty Huber von der Homosexuelleninitiative Queer Base, die den Afghanen betreut, Alarm: „Fällt die Beschwerde auch negativ aus, droht ihm massiv die Abschiebung“, sagt sie zu ÖSTERREICH. Immer wieder würden schwule Asylwerber abgeschoben, auch solche, denen man die Homosexualität prinzipiell glaubt – auch in Länder, in denen Homosexualität kriminalisiert wird. „Da wird dann eben gesagt, sie sollen einen diskreten Lebensstil pflegen, und auf innerstaatliche Fluchtmöglichkeiten hingewiesen.“

Referent darf keine Asylbescheide mehr ausstellen

In Kritik steht jener Wr. Neustädter Referent, der den Bescheid ausgestellt hat. Wie ÖSTERREICH-Recherchen ergaben, werden jetzt sämtliche seiner Bescheide geprüft. Das Bundesamt für Fremdenwesen hat inzwischen Maßnahmen gesetzt und dem betroffenen Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung die Approbation entzogen, wie es in einer Stellungnahme heißt. Das heißt, dass der Mitarbeiter angestellt bleibt, aber in einem anderen Bereich eingesetzt wird. Er darf keine Asylbescheide mehr ausstellen.

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