02. Juli 2010 12:42
Immer wieder berichten Österreichs Medien von Zwischenfällen in Österreichs
Spitälern mit schweren Folgen für Patienten. Schnell wird dabei von
Kunstfehlern gesprochen. Diese sind vor Gericht aber nicht immer einzelnen
Personen konkret nachweisbar. In den vergangenen Jahren wurde auch immer
wieder von der Möglichkeit von "Organisationsversagen" gesprochen -
Verhältnisse, die Fehlleistungen begünstigen. Nachfolgend ein Überblick über
einige der meistbeachteten Fälle der vergangenen Jahre:
- Juni 2010 - Einer 90-Jährigen wird im Krankenhaus St. Johann in
Tirol (Bezirk Kitzbühel) das falsche und wenige Tage später
auch das kranke Bein amputiert. Der Fall wird untersucht, einer der mutmaßlich
Beteiligten suspendiert.
- April 2008 - Wegen einer Stammzellentherapie gegen Harninkontinenz an
der Universitätsklinik Innsbruck, die nicht den gewünschten
Erfolg brachte, klagt ein deutscher Patient die TILAK (Tiroler
Landeskrankenanstalten GesmbH) auf Schadenersatz. Der Fall zieht eine
Reihe weiterer Verfahren nach sich und ist nach wie vor nicht
ausjudiziert.
- März 2007 - Eine Ärztin nimmt am Straflandesgericht Leoben das Angebot
einer Diversion an. Sie hat im Jahr 2005 zwei Patienten ein Medikament falsch
verabreicht, ein 86-jähriger Mann starb kurze Zeit später. Sachverständige
können aber keinen ursächlichen Zusammenhang mit dem
Fehlverhalten der Ärztin und dem Tod feststellen.
- März 2002 - Wegen eines Kunstfehlers steht ein Salzburger Sportarzt
vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, mehr als vier Jahre zuvor einen
Snowboarder nur mangelhaft untersucht zu haben, worauf der Sportler an
einer Blutvergiftung starb.
- August 1999 - Die sogenannte oberösterreichische Spitalsaffäre bricht
aus, nachdem am Krankenhaus Freistadt mehrere angebliche Kunstfehler mit
Todesfolge bekanntwerden. Der Fall schlägt große Wellen und führt
sogar zu einem Untersuchungsausschuss im Landtag. Strafrechtlich bleibt
aber nichts übrig, es kommt nie zu einer Verurteilung.
- Oktober 1995 - Im Wiener AKH werden einem 63-jährigen Patienten,
der an einer Vorhautverengung leidet, aufgrund einer Verwechslung beide
Hoden entfernt. Die Operation hätte an einem anderen Patienten
durchgeführt werden sollen, der an Hodenkrebs litt.
- März 1992 - In Linz stehen zwei Kinderärzte vor Gericht, die
bei der Behandlung eines Mädchens mit Hydrocephalus Fehler gemacht
haben. Das Kind hat irreparable Schäden davon getragen.