03. Dezember 2007 13:52

Urteil bestätigt 

Holocaust-Leugner Honsik bleibt in Haft

Es bleibt vorerst bei eineinhalb Jahren Haft für Gerd Honsik: Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Montag das Urteil betätigt.

Holocaust-Leugner Honsik bleibt in Haft
© Florian Lems

Der Holocaust-Leugner Gerd Honsik war im Mai 1992 vom Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafberufung des mittlerweile 67-Jährigen, der im Hinblick auf sein vorgerücktes Alter und eine schwere Erkrankung auf Milde gehofft hatte, wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Strafe "schuld- und tatangemessen"
Der Berufungssenat leistete allerdings auch der Berufung der Staatsanwaltschaft keine Folge, die eine höhere Sanktion gefordert hatte. Das Erstgericht habe bei den Strafzumessungsgründen keine "Fehlgewichtung" erkennen lassen und Honsik "schuld- und tatangemessen" bestraft, hieß es in der Begründung.

"Gedankliches Saatgut für Mitstreiter"
Der vom rechtskräftigen Urteil umfasste Deliktszeitraum umfasst die Jahre 1986 bis 1989, als Honsik in seiner Zeitschrift "Halt!" sowie mit seinem Buch "Freispruch für Hitler?" "durch Jahre hindurch den Nationalsozialismus verharmlosend dargestellt und den Holocaust geleugnet hat", wie Oberstaatsanwalt Georg Karesch nun im Justizpalast darlegte. Honsik habe damit "gedankliches Saatgut für Mitstreiter und Nachahmer gelegt".

Dieser stellte im Anschluss unter konkreter Bezugnahme auf die Briefbomben-Serie fest, er wolle nicht "mit heimtückischen, mörderischen Verbrechen" in Verbindung gebracht werden. Honsiks Verteidiger Herbert Schaller merkte unter anderem an, sein Mandant habe sich "nur historisch betätigt", seine Erkenntnisse wären "bisher eher bestätigt als widerlegt" worden.

Honsik droht weiteres Strafverfahren
Von seinem spanischen Exil aus hatte er sich weiter publizistisch betätigt, wobei ihm zuletzt weniger Zeitschriften, sondern verstärkt das Internet als Medium dienten. Auf seiner Homepage waren immer wieder Inhalte zu lesen, die nach Einschätzung von Rechtsexperten mit den Bestimmungen des Verbotsgesetzes, das das Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe stellt, nicht in Einklang zu bringen waren.

Als Honsik im vergangenen August auf Basis eines Europäischen Haftbefehls in Malaga verhaftet wurde, beantragte die Wiener Justiz seine Auslieferung nicht nur zur Verbüßung der offenen Haftstrafe. Es wurde auch um Überstellung zwecks Verfolgung jener Straftaten ersucht, derer sich Honsik nach seiner Flucht auf publizistischem Weg schuldig gemacht hatte bzw. haben könnte.


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