03. Dezember 2007 13:52
Der Holocaust-Leugner Gerd Honsik war im Mai 1992 vom Wiener
Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu
eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafberufung des
mittlerweile 67-Jährigen, der im Hinblick auf sein vorgerücktes Alter und
eine schwere Erkrankung auf Milde gehofft hatte, wurde als unbegründet
zurückgewiesen.
Strafe "schuld- und tatangemessen"
Der Berufungssenat
leistete allerdings auch der Berufung der Staatsanwaltschaft keine Folge,
die eine höhere Sanktion gefordert hatte. Das Erstgericht habe bei den
Strafzumessungsgründen keine "Fehlgewichtung" erkennen lassen und Honsik
"schuld- und tatangemessen" bestraft, hieß es in der Begründung.
"Gedankliches Saatgut für Mitstreiter"
Der vom
rechtskräftigen Urteil umfasste Deliktszeitraum umfasst die Jahre 1986 bis
1989, als Honsik in seiner Zeitschrift "Halt!" sowie mit seinem Buch
"Freispruch für Hitler?" "durch Jahre hindurch den Nationalsozialismus
verharmlosend dargestellt und den Holocaust geleugnet hat", wie
Oberstaatsanwalt Georg Karesch nun im Justizpalast darlegte. Honsik habe
damit "gedankliches Saatgut für Mitstreiter und Nachahmer gelegt".
Dieser stellte im Anschluss unter konkreter Bezugnahme auf die
Briefbomben-Serie fest, er wolle nicht "mit heimtückischen, mörderischen
Verbrechen" in Verbindung gebracht werden. Honsiks Verteidiger Herbert
Schaller merkte unter anderem an, sein Mandant habe sich "nur historisch
betätigt", seine Erkenntnisse wären "bisher eher bestätigt als widerlegt"
worden.
Honsik droht weiteres Strafverfahren
Von seinem spanischen Exil
aus hatte er sich weiter publizistisch betätigt, wobei ihm zuletzt weniger
Zeitschriften, sondern verstärkt das Internet als Medium dienten. Auf seiner
Homepage waren immer wieder Inhalte zu lesen, die nach Einschätzung von
Rechtsexperten mit den Bestimmungen des Verbotsgesetzes, das das Leugnen
oder Verharmlosen nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe stellt,
nicht in Einklang zu bringen waren.
Als Honsik im vergangenen August auf Basis eines Europäischen Haftbefehls in
Malaga verhaftet wurde, beantragte die Wiener Justiz seine Auslieferung
nicht nur zur Verbüßung der offenen Haftstrafe. Es wurde auch um
Überstellung zwecks Verfolgung jener Straftaten ersucht, derer sich Honsik
nach seiner Flucht auf publizistischem Weg schuldig gemacht hatte bzw. haben
könnte.