16. Mai 2008 14:16
Der Prozess gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik wird sich um mehrere
Monate verzögern. Grund: Der 67-Jährige hat kurz vor Ablauf der
Einspruchsfrist Vorbehalte gegen die 90 Seiten starke Anklageschrift der
Staatsanwaltschaft Wien angemeldet. Damit muss sich nun das Wiener
Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen. Experten gehen davon aus, dass
das Geschworenenverfahren wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung
nach § 3 g Verbotsgesetz (VG) frühestens im August, vermutlich erst im
Herbst stattfinden wird.
Einspruch selbst formuliert
Den Einspruch hat ungewöhnlicherweise
nicht Honsiks Verteidiger formuliert, sondern der Angeklagte selbst. In
seiner handschriftlichen Eingabe, die sein Anwalt Herbert Schaller per
Unterschrift "abgesegnet" hat, weist Honsik darauf hin, dass er vom
Staatsanwalt nicht in der gebotenen Ausführlichkeit zu den gegen ihn
erhobenen Vorwürfen befragt wurde (was gesetzlich nicht zwingend nötig ist,
Anm.). Außerdem erscheinen Honsik einige Anklagepunkte vor Eingang ins
Hauptverhandlungsstadium "aufklärungsbedürftig".
Bis zu 20 Jahre Haft möglich
Staatsanwalt Michael Klackl
wirft dem 67-Jährigen vor, in seinen Schriften und im Internet regelmäßig
nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet zu haben. Der Tatzeitraum
erstreckt sich von 1987 bis 2007 und umfasst damit fast 21 Jahre. Im Fall
eines Schuldspruchs drohen Honsik bis zu 20 Jahre Haft, da der Ankläger von
einer "besonderen Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung" ausgeht.
Wiederholungstäter
Honsik wurde bereits im Jahr 1992 auf
Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen
Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Statt die Strafe
anzutreten, setzte er sich während des Rechtsmittelverfahrens nach Spanien
ab, wo er 15 Jahre unbehelligt blieb und - so jedenfalls die Anklagebehörde
- weiter seinen Ruf als erstrangiger Publizist der rechtsextremen Szene
festigte.
Auf Basis eines Europäischen Haftbefehls wurde der 67-Jährige im vergangenen
August bei Malaga festgenommen und ausgeliefert. Das Wiener
Oberlandesgericht bestätigte im Dezember die 1992 verhängte Strafe, die der
gesundheitlich angeblich angeschlagene Honsik derzeit verbüßt.