24. Februar 2008 14:16

Ermittlungspannen 

Kampuschs Vater verlangt Schadenersatz

Ludwig Koch, der Vater der entführten und achteinhalb Jahre gefangen gehaltenen Natascha Kampusch, will von der Republik Österreich entschädigt werden.

Kampuschs Vater verlangt Schadenersatz
© Erich Reismann

Grund: Er ist überzeugt, dass seine Tochter ohne "Ermittlungspannen" der Polizei rasch gefunden und aus den Fängen ihres Entführers Wolfgang Priklopil befreit hätte werden können. Kochs Anwalt Dietmar Heck bestätigte am Sonntag den Bericht der Tageszeitung "Österreich".

100.000 Euro Schmerzensgeld
"Wir haben vor zehn Tagen ein Aufforderungschreiben an die Finanzprokuratur gerichtet. Herr Koch will 100.000 Euro Schmerzensgeld und 30.000 Euro Aufwandsentschädigung. Die Summen sind sehr moderat angesetzt", stellte der Rechtsanwalt fest.

"Versäumnisse der Polizei"
Schmerzensgeld fordert Kampuschs Vater deshalb, weil er jedenfalls 1.000 Tage an den Folgen der Entführung zu leiden gehabt und seine Gesundheit daran Schaden genommen habe. Seinen Anspruch leitet Koch aus "inzwischen fest stehenden Versäumnissen der Polizei"ab, wie sein Rechtsbeistand erläuterte: "Hauptangriffspunkt ist die unterbliebene Hausdurchsuchung bei Priklopil. Wäre dem Hinweis eines Hundeführers auf den Entführer vom April 1998 nachgegangen worden, hätte ein Richter innerhalb von fünf Sekunden einen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt. Und Natascha Kampusch wäre eine halbe Stunde später gefunden worden."

Zeitaufwands-Abgeltung
Zusätzlich will Koch seinen Zeitaufwand abgegolten bekommen, da er jeden Tag eine Stunde für die Suche nach seiner verschwundenen Tochter verwendet habe. Dafür stellt er der Republik nun neun Euro pro Stunde in Rechnung.

Drei Monate Wartefrist
Die Finanzprokuratur hat drei Monate Zeit, auf dieses Ansinnen zu reagieren. Sollte sie darauf nicht eingehen, steht eine Klagsdrohung im Raum, wie Kochs Rechtsvertreter deutlich machte. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir nichts hören", meinte Heck. Falls die Finanzprokuratur zu keinen Verhandlungen bereit sei, werde man aber wohl den Gerichtsweg beschreiten.

Auch Natascha Kampusch selbst erwägt bekanntlich eine Amtshaftungsklage. Ihr Anwalt Gerald Ganzger führt allerdings hinter den Kulissen Gespräche mit Vertretern der Republik, um eine außergerichtliche Lösung zu erwirken, was Kampusch einen jahrelangen Rechtsstreit ersparen würde.


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