Wien

Mariahilfer Straße: Strafe rechtswidrig

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Falschparker klagte gegen Strafe in Begegnungszone - mit Erfolg.

Herr K. stellte seinen Pkw am 17. Oktober 2013 nachmittags in der äußeren Begegnungszone der Mahü - auf Höhe Hausnummer 105 - ab und erhielt dafür eine Geldstrafe von 98 Euro. Der Falschparker setzte sich allerdings gegen den Strafzettel zur Wehr - mit Erfolg. Denn laut Wiener Landesverwaltungsgericht waren die Markierungen nicht deutlich erkennbar.

In der Begründung für die Strafe hieß es, dass Herr K. sein Fahrzeug mit allen Rädern auf dem Gehsteig abgestellt hätte. Der Betroffene bekämpfte die Pönale - denn: K. habe sein Fahrzeug nicht wissentlich rechtswidrig abgestellt, da sich in diesem Bereich der Mariahilfer Straße baulich nichts verändert hatte. Die weißen und gelben Linien, die eine Vorziehung des Gehsteigs bzw. ein Park-und Halteverbot hätten anzeigen sollen, seien widersprüchlich gewesen und insofern nicht ordnungsgemäß kundgemacht worden, heißt es in der Einspruchsbegründung.

Das Gericht gab dem Falschparker, der die 98 Euro nun nicht berappen muss, recht. Die wesentlichsten Gründe: Einerseits seien die Bodenmarkierungen "zum Tatzeitpunkt nicht deutlich als solche ersichtlich erkennbar" gewesen, heißt es im Erkenntnis. Andererseits habe es keine Verordnung durch die Magistratsabteilung 46 für die neue zusätzliche Gehsteigfläche gegeben. Eine solche sei jedoch nötig, wenn Gehsteige nicht baulich, sondern lediglich durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind.

Wer sich ebenfalls betroffen fühlt und seine Strafe im Nachhinein anfechten will, dürfte allerdings zu spät dran sein: Laut Anwalt des Falschparkers sind entsprechende Einspruchfristen bereits abgelaufen.

Verordnung laut Stadt vorhanden
Aus dem Rathaus heißt es, dass es jene Verordnung, die das Gericht vermisst hat, sehr wohl gebe. Die Verordnung sei seit 16. August 2013 - also seit dem Zeitpunkt der Verkehrsberuhigung - in Kraft. Die zugrunde liegende Verhandlung habe am 15. Mai 2013 stattgefunden, versicherte ein Sprecher von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne). Warum diese dem Gericht nicht vorliege, könne er derzeit nicht sagen: "Wir werden dem nachgehen."

Weniger entspannt gab sich indes Wiens ÖVP-Chef Manfred Juraczka. Er interpretierte die juristische Entscheidung als "richtungsweisend", zeige sich doch "wieder einmal, wie irreführend und sinnlos das Konzept der Begegnungszone auf der Mariahilfer Straße insgesamt ist". Nun sei es amtlich, dass "gepfuscht" worden sei, ließ der Stadt-Schwarze via Aussendung wissen.

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