17. März 2010 09:42

Tag 1 in Wien 

Missbrauchs-Prozess gegen Yvonnes Onkel

Dem 38-Jährigen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Anklage liest sich wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch: Pornografische Darstellung Minderjähriger, schwerer sexueller Missbrauch, Kindesentziehung. Der Mann bekannte sich schuldig.

Missbrauchs-Prozess gegen Yvonnes Onkel
© APA

Der 38-jährige Wiener, der eineinhalb Jahre mit seiner minderjährigen Nichte untergetaucht war und mit der 13-Jährigen seiner Darstellung zufolge eine Art "Liebesbeziehung" geführt haben soll, hat sich dem Vernehmen nach am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu den Sex-Vorwürfen schuldig bekannt. Die Öffentlichkeit war zum Schutz des Mädchens noch vor dem Vortrag der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Das Urteil soll Donnerstagmittag ergehen.

onkel2 (c) APA

Anklage
Die Anklage legt dem Onkel unter anderem schweren sexuellen Missbrauch, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Kindesentziehung und pornografische Darstellung einer Minderjährigen zur Last. Auf Ersuchen von Staatsanwältin Ursula Kropiunig fand der gesamte erste Verhandlungstag hinter verschlossenen Türen statt, nachdem eine Tageszeitung Ende Jänner einen reißerischen, mit Fotos aufbereiteten Artikel über die inkriminierten Tathandlungen veröffentlicht hatte.

Dieser sei "eindeutig gegen den Willen der Minderjährigen", sondern "auf Veranlassung ihrer Eltern" erschienen und habe das Mädchen "neuerlich psychisch beeinträchtigt", sagte Kropiunig: "Sie hat in der WG, in der sie lebt, ihre Anonymität verloren, die bis zu diesem Zeitpunkt gegeben war."

Flucht
Das Mädchen war im Jänner 2008 von zu Hause ausgerissen. Angeblich litt das Kind bei den Eltern unter den familiären Lebensbedingungen. Verständnis und eine Bleibe fand die 13-Jährige bei ihrem Onkel, wobei dieser mit der Nichte von Wohnung zu Wohnung zog, die ihm Bekannte zur Verfügung stellten. Gemeldet waren Onkel und Nichte dort nie, was die Suche der Polizei nach der vermisst Gemeldeten erschwerte.

U-Haft
rst Anfang August 2009 wurden die Fahnder fündig. Der Onkel wanderte in U-Haft. Seither ist er in einer Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus untergebracht. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm nun bis zu zehn Jahre Haft.

Keine Zeugen
Im Hinblick auf die geständige Verantwortung des Angeklagten wurde auf die Einvernahme der zu den Sexualdelikten geladenen Zeugen großteils verzichtet. Der Schöffensenat (Vorsitz: Nobert Gerstberger) begutachtete allerdings eine DVD mit der kontradiktorischen Befragung des Mädchens, das im Vorfeld eingehend vernommen worden war. Auch zwei psychiatrische Sachverständige, die im Gerichtsauftrag Gutachten über den Angeklagten erstattet hatten, wurden bereits gehört.

Am Donnerstag, wenn die weiteren Anklagepunkte erörtert werden - dem beschäftigungslosen Wiener werden auch noch Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz, schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl, Veruntreuung und schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen -, ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Auch die Urteilsverkündung hat öffentlich zu erfolgen.


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