17. März 2010 09:42
Der 38-jährige Wiener, der eineinhalb Jahre mit seiner minderjährigen Nichte
untergetaucht war und mit der 13-Jährigen seiner Darstellung zufolge eine
Art "Liebesbeziehung" geführt haben soll, hat sich dem Vernehmen
nach am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu den Sex-Vorwürfen schuldig
bekannt. Die Öffentlichkeit war zum Schutz des Mädchens noch vor dem Vortrag
der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Das Urteil
soll Donnerstagmittag ergehen.
(c) APA
Anklage
Die Anklage legt dem Onkel unter anderem schweren
sexuellen Missbrauch, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses,
Kindesentziehung und pornografische Darstellung einer Minderjährigen zur
Last. Auf Ersuchen von Staatsanwältin Ursula Kropiunig fand der gesamte
erste Verhandlungstag hinter verschlossenen Türen statt, nachdem eine
Tageszeitung Ende Jänner einen reißerischen, mit Fotos aufbereiteten Artikel
über die inkriminierten Tathandlungen veröffentlicht hatte.
Dieser sei "eindeutig gegen den Willen der Minderjährigen",
sondern "auf Veranlassung ihrer Eltern" erschienen und habe das
Mädchen "neuerlich psychisch beeinträchtigt", sagte
Kropiunig: "Sie hat in der WG, in der sie lebt, ihre Anonymität
verloren, die bis zu diesem Zeitpunkt gegeben war."
Flucht
Das Mädchen war im Jänner 2008 von zu Hause ausgerissen.
Angeblich litt das Kind bei den Eltern unter den familiären
Lebensbedingungen. Verständnis und eine Bleibe fand die 13-Jährige bei ihrem
Onkel, wobei dieser mit der Nichte von Wohnung zu Wohnung zog, die ihm
Bekannte zur Verfügung stellten. Gemeldet waren Onkel und Nichte dort nie,
was die Suche der Polizei nach der vermisst Gemeldeten erschwerte.
U-Haft
rst Anfang August 2009 wurden die Fahnder fündig. Der
Onkel wanderte in U-Haft. Seither ist er in einer Zelle im
Landesgerichtlichen Gefangenenhaus untergebracht. Im Fall eines
Schuldspruchs drohen ihm nun bis zu zehn Jahre Haft.
Keine Zeugen
Im Hinblick auf die geständige Verantwortung des
Angeklagten wurde auf die Einvernahme der zu den Sexualdelikten geladenen
Zeugen großteils verzichtet. Der Schöffensenat (Vorsitz: Nobert Gerstberger)
begutachtete allerdings eine DVD mit der kontradiktorischen Befragung des
Mädchens, das im Vorfeld eingehend vernommen worden war. Auch zwei
psychiatrische Sachverständige, die im Gerichtsauftrag Gutachten über den
Angeklagten erstattet hatten, wurden bereits gehört.
Am Donnerstag, wenn die weiteren Anklagepunkte erörtert werden - dem
beschäftigungslosen Wiener werden auch noch Vergehen nach dem
Suchtmittelgesetz, schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl, Veruntreuung und
schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen -, ist die Öffentlichkeit wieder
zugelassen. Auch die Urteilsverkündung hat öffentlich zu erfolgen.