Wiener in Haft

Mord in Berlin: Keine Auslieferung?

Teilen

Die Staatsanwaltschaft Wien hat in dem Mordfall ein Inlandsverfahren eingeleitet.

Das Wiener Straflandesgericht hat am Montagnachmittag über den 24-jährigen Jus-Studenten, der am vergangenen Mittwoch in Berlin den neuen Partner seiner Ex-Freundin erstochen haben soll, die U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.

Keine Auslieferung
Seiner Auslieferung - die Staatsanwaltschaft Berlin hat der Wiener Justiz ein entsprechendes Ansuchen übermittelt - dürfte der Verdächtige nicht zustimmen. "Er hat sich mit dem vereinfachten Auslieferungsverfahren nicht einverstanden erklärt", sagte Salzborn. Die Übernahme der Strafverfolgung durch deutsche Behörden wäre gemäß § 12 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) nur dann möglich, wenn der Mann damit einverstanden ist. Grundsätzlich ist die Auslieferung österreichischer Staatsbürger unzulässig.

Zum Mordvorwurf gibt sich der 24-Jährige weiter schweigsam. "Inhaltlich hat er gegenüber dem Haft- und Rechtschutzrichter nichts gesagt", berichtete Salzborn. Der Student war am Samstag um 23.00 Uhr in einer Straßenbahn in Wien-Floridsdorf festgenommen worden.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.