10. November 2009 08:06

Echt oder nicht? 

Natascha - Geheimes Video aufgetaucht

Aufregung um ein Sex-Video, das die Polizei bei einem Deutschen beschlagnahmte. Zu sehen darauf: Angeblich Natascha. Aber: Ist es echt?

Natascha - Geheimes Video aufgetaucht
© APA

Der deutsche Grafiker Thomas Vogel lässt im Fall Kampusch erneut die Wogen hochgehen. Nachdem der Mann aus Tengen behauptet hatte, im Besitz von brisantem Beweismaterial zu sein, ließ Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher über ein Amtshilfeersuchen am 29. Oktober bei Vogel eine Hausdurchsuchung durchführen.

Wende
Sonntag bestätigte der mysteriöse Zeuge im ÖSTERREICH-Gespräch: „Ich habe ein Sexvideo von Natascha und ihrem Entführer Wolfgang Priklopil entdeckt, das ein Dritter gefilmt haben muss.“ Zweitens: „Ich habe Unterlagen, die Priklopils Freund, Ernst H., schwer als Mitwisser belasten.“ Und: „Die Polizei hat das gesamte Material beschlagnahmt. Es wird für eine neue Sicht der Dinge sorgen.“

Anruf vom Staatsanwalt
Das Interview schlug wie eine Bombe ein: Montag wurde Vogel von TV-Stationen (ZDF, RTL, Sat.1) und Reportern aus ganz Europa belagert. „Auch Staatsanwalt Mühlbacher hat bei mir angerufen“, so der Deutsche, „und ich habe ihm noch einmal versichert, dass er mit den Beweismitteln Freude haben wird.“ Und im Gespräch mit ÖSTERREICH legt Vogel noch nach: „Auch das Sex-Video hat die Kripo eingepackt. Es müsste bald in Österreich eintreffen.“

Sichtung
Tatsächlich wird das bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmte Material derzeit von der Staatsanwaltschaft Koblenz gesichtet. „Solche Auswertungen dauern bis zu sechs Wochen“, heißt es dort. Dann werden die Unterlagen ans Bundeskriminalamt nach Wien überstellt. Bis dahin möchte Staatsanwalt Mühlbacher, der die neuen Ermittlungen im Fall Kampusch leitet, offenbar den Ball flach halten: „Es ist nur eine von vielen Spuren, denen wir nachgehen.“

Die Gelassenheit des Anklägers hat Gründe. Denn die intensive Wühlarbeit der Soko Natascha hat den Verdacht gegen Priklopil-Freund Ernst H., derart verdichtet, dass gegen ihn jetzt als Beschuldigten und möglichen Komplizen ermittelt wird (es gilt die Unschuldsvermutung). Der mögliche Tatbestand – „Freiheitsentziehung“ (§ 99 StGB) – ist mit zehn Jahren Haft bedroht. Einen Haftbefehl hält die Staatsanwaltschaft „derzeit für nicht angebracht“, weil keine Fluchtgefahr bestehe.

Nataschas Reaktion
Trotz der neuen Verdachtslage hält Entführungsopfer Natascha Kampusch daran fest, dass sie keine Komplizen Priklopils kenne. „Sie weiß nicht, wer am Verlies mitgebaut hat“, so Kampusch-Anwalt Gerald Ganzger, „und auch nicht, ob Herr H. ein Mitwisser war.“ Nachsatz: „Sie hat nie etwas verheimlicht.“


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