04. August 2009 11:35

Fall Kampusch 

OStA Wien übernimmt Verfahren

Die Oberstaatsanwaltschaft zieht das Verfahren aufgrund der großen Bedeutung an sich.

OStA Wien übernimmt Verfahren
© Kernmayer

Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat nach den jüngsten Aufregungen um den Fall Natascha Kampusch die Ermittlungen übernommen. Zusätzlich wird der erste Grazer Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher auf Dauer dem Verfahren zugeteilt. Für Irritationen hatte in den vergangenen Tagen vor allem Ludwig Adamovich, Leiter der vom Innenministerium in der Causa eingesetzten Evaluierungskommission, mit Aussagen zum privaten Bereich des Opfers und Vorwürfen gegen die Behörden gesorgt.

Große Bedeutung des Verfahrens
"Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit wird die Oberstaatsanwaltschaft Wien das Verfahren an sich ziehen und das Justizministerium ersuchen, den ersten Oberstaatsanwalt in Graz, Thomas Mühlbacher, der sich mit dem Fall bereits befasst hat, zur weiteren Bearbeitung des Verfahrens zuzuteilen", teilte Werner Pleischl, Leiter der OStA Wien, mit. Bisher leitete die Ermittlung die StA Wien, die an die OStA Bericht erstattete. Diese übernimmt nunmehr die Leitung der Erhebungen und beurteilt diese auch. In zweiter Instanz soll letztere Funktion auch Mühlbacher ausüben. Der Bitte Pleischls, den Grazer Oberstaatsanwalt hinzuzuziehen, kommt das Justizministerium nach: "Er bleibt zugeteilt", sagte Ressortsprecherin Katharina Swoboda. Seine Zuständigkeit sei Anfang Juli vorläufig auf vier Wochen begrenzt worden und werde nun ohne Zeitbefristung verlängert.

Keine weitere Einvernahme
Er habe mit Adamovich am Montag in einem Gespräch die weitere Vorgehensweise erörtert, teilte Pleischl mit. Vereinbart worden sei, dass der Leiter der Evaluierungskommission darauf drängen werde, dass die ermittelnde "SoKo Kampusch" im Bundeskriminalamt (BK) die seit geraumer Zeit offenen Ermittlungsaufträge der StA erledige. Das BK wurde im November 2008 beauftragt und hat laut eigenen Angaben noch nicht alle offenen Befragungen durchgeführt. Laut Pleischl soll Natascha Kampusch selbst nicht noch einmal einvernommen werden. Die SoKo wird laut Pleischl nach Abschluss ihrer Arbeit in einem Bericht die wesentlichsten Punkte des Falles noch einmal zusammenfassen. Danach werde in einem Gespräch zwischen der Kommission, den Ermittlern und der OStA über die weitere Vorgangsweise und mögliche zusätzliche Ermittlungen entschieden.

Positiv werden die Absprachen bei den Ermittlungen und Beschlüsse von Kampuschs Anwalt, Gerald Ganzger, beurteilt: "Ich begrüße das sehr, das entspricht meiner Bitte der vergangenen Tage", meinte er. "Genau das ist eine sinnvolle Vorgangsweise, kein Streit zwischen Behörden sondern Arbeit."


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