17. März 2010 15:18

Strohhut bis Jeans 

Ost-Mafia stahl alles, was sie bekam

Handy, Hüte, Hammer, Viagra: Die Georgier-Bande hatte es auf alles abgesehen.

Ost-Mafia stahl alles, was sie bekam
© APA

Die kürzlich zerschlagene georgische Mafiabande hat bei ihren Einbrüchen in Österreich alles mitgenommen, "was nicht niet- und nagelfest" ist. Das sagte ein Mitglied der Sonderermittlungsgruppe am Mittwoch im Landeskriminalamt Mödling. Die Beute, die dort gezeigt wurde, reichte vom Strohhut bis zum Hammer, vom Handy bis zur Jeans. In zwei Wohnungen im dritten und zehnten Wiener Gemeindebezirk sind kistenweise Diebesgut sichergestellt worden, die Zuordnung zu den rechtmäßigen Besitzern ist aber ein langwieriger und mühsamer Prozess.

diebesgut1 (c) APA

Besitzer ausfindig gemacht
Bisher konnten die Gegenstände 19 verschiedenen Einbrüchen in Wien und im Wiener Umland zugeordnet werden, ein Teil davon wurde auch schon an die rechtmäßigen Besitzer ausgefolgt. Fünf Beamte waren bisher einen ganzen Tag lang mit dem Katalogisieren der Beute beschäftigt - Räume voller Kisten warten aber noch auf die Ermittler. Man schätzt, in rund 14 Tagen mit der Zuordnung fertig zu sein.

Wer der Eigentümer der Waren ist, wird vor allem über Besonderheiten der Stücke - etwa Gravuren, fehlende Steine, Kratzer, etc. - festgestellt. Sichergestellte Dinge werden dafür mit den Diebstahlsanzeigen abgeglichen. "Umso detailreicher die Gegenstände in der Diebstahlanzeige beschrieben werden, desto besser", erklärte ein Beamter. Ideal wäre es natürlich, wenn jeder einen Katalog mit Lichtbildern über seine Wertgegenstände führe. Bei Handys und Mobiltelefonen laufe die Rückverfolgung über die Seriennummer der Geräte, sofern diese bei der Diebstahlsmeldung angegeben wurde.

Was durch Beschreibungen zweifelsfrei zugeordnet wird, kann von den Besitzern einfach abgeholt werden. Nachweise, dass es sich auch wirklich um die eigenen Sachen handelt, sind "natürlich immer gut". Dinge, die nicht von Haus aus zugeordnet werden können, werden mittels Lichtbildern veröffentlicht. Die Besitzer können sich dann melden, müssen aber nachweisen, dass es sich tatsächlich um ihr Eigentum handelt. "Was wir nicht eindeutig zuordnen können, wird dem Gericht vorgelegt", hieß es.


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