14. Dezember 2007 17:05
Die polizeilichen Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre wurden
geführt, "obwohl von der Verdachtslage gesehen dafür keine objektiven
Anhaltspunkte bestanden haben". Vielmehr wurden "anonyme Anzeigen zum Zwecke
des Aufbaus einer Verdachtslage fingiert". Zu diesem vernichtenden Ergebnis
kommt ein mit 12. Dezember datierter, 75 Seiten starker Bericht des Büros
für Rechtsfragen und Datenschutz der Bundespolizeidirektion Wien, in dem im
Detail polizeiinterne Vorgänge beleuchtet werden.
Monatelange Ermittlungen
Die Kriminaldirektion (KD) 1 hatte gegen
Wolfgang B., den Betreiber des als FKK-Sauna getarnten Bordells "Golden
Time", monatelang intensiv wegen Menschenhandels, grenzüberschreitender
Prostitution und Zuhälterei ermittelt. Der 43-Jährige, der wochenlang in
U-Haft saß, und fünf Mitangeklagte wurden allerdings Anfang Mai 2007 im
Wiener Straflandesgericht von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen.
Wenig überraschende Freisprüche
Laut dem nunmehr
vorliegenden Bericht kamen diese Freisprüche nicht überraschend. Die Polizei
habe "durch subjektive bzw. einseitige Darstellung die Staatsanwaltschaft
und das Gericht zur Erteilung von Aufträgen in Verbindung mit massiven
Grundrechtseingriffen verleitet", stellt das Büro für Rechtsfragen und
Datenschutz fest. Anträge bzw. Anzeigen der Kriminaldirektion 1 seien so
aufgebaut worden, "dass es für Staatsanwaltschaft und Gericht nur schwer zu
erkennen war, dass diesen Schriftstücken nicht wirklich fundierte sachliche
Substrate zugrunde lagen."
Die Anzeige gegen Wolfgang B. und sein Umfeld "hätte in dieser Form den
'sicherheitsbehördlichen Schreibtisch nicht verlassen, wäre der Akt den
zuständigen und mit einer sachgerechten und ordentlichen Aktenführung
vertrauten Organen der Kriminalpolizeilichen Abteilung vorgelegt worden",
hält der interne Bericht fest.
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Massive Kritik wird darin am mittlerweile außer Dienst gestellten und in
erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs abgeurteilten Wiener
Landespolizeikommandanten Roland Horngacher sowie dem Leiter der KD 1,
Oberst Roland Frühwirth, geübt, dem "Privatrecherchen unter Ausnützung der
polizeilichen Möglichkeiten" vorgeworfen werden. Der mittlerweile außer
Dienst gestellte und in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs abgeurteilte
Horngacher sowie Frühwirth hätten "gezielte Ermittlungen betreffend einen
Dienstvorgesetzten veranlasst".
Geiger in der Kritik
Damit gemeint ist Ernst Geiger, der
vormalige interimistische Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung der
Bundespolizeidirektion Wien, der als "Intimfeind" Horngachers galt. Er war
in Folge einer persönlichen Bekanntschaft mit Wolfgang B. ebenfalls ins
Visier der Ermittler in der Sauna-Affäre geraten und wurde schließlich wegen
Verrat eines Amtsgeheimnisses - er soll Wolfgang B. vorab einen
Razzia-Termin in dessen Etablissement verraten haben - in erster Instanz
abgeurteilt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diesen Spruch, der Geigers Karriere als
Spitzen-Kriminalist beendete, mittlerweile wegen Begründungsmängeln
aufgehoben. Ende Februar wird im Straflandesgericht das Verfahren neu
aufgerollt.
Weitere Ermittlungen
Auf die Auswirkungen des Berichts, der am
kommenden Montag im Bezirksgericht Hietzing im Zuge einer Verhandlung, die
Frühwirth gegen Geiger wegen angeblicher Kreditschädigung und übler Nachrede
veranlasst hat, zumindest auszugsweise erörtert wird, darf man gespannt
sein. Die Polizei werde jedenfalls "geeignete und erforderliche Maßnahmen in
die Wege leiten", kündigte die Wiener Vizepolizeipräsidentin Michaela
Pfeifenberger am Freitagabend an. Für Geigers Rechtsbeistand Manfred
Ainedter steht fest: "Der Bericht dokumentiert den größten Polizeiskandal
des Jahres." Frühwirth wollte den Bericht nicht kommentieren.