Vorfall in Wien

Quälereien in Kindergarten: Verfahren eingestellt

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Der Verdacht, dass Pädagoginnen die Kinder zur Beruhigung in dunkel Waschräume einsperrten, erhärtete sich nicht.

Das Verfahren gegen zwei Pädagoginnen eines Wiener Kindergartens wegen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen und Freiheitsentziehung wurde eingestellt.

Es lag der Verdacht im Raum, dass die beiden Erzieherinnen die Kinder zur "Beruhigung" in den Waschraum der Einrichtung gebracht hätten und die Türe dazu verschlossen hätten.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Türe aber nicht versperrt werden konnte, da es kein Schloss gebe. Auch die Aussagen der Kinder waren nicht eindeutig. So hat es unterschiedliche Angaben zur Dauer gegeben. Außerdem wären die Kinder groß genug gewesen, um die Türe alleine zu öffnen. Dass es in dem Waschraum dunkel gewesen sei, erwies sich auch als falsch. Das Licht war die ganze Zeit an.

Die Staatsanwaltschaft habe keine strafrechtlich relevanten Handlungen nachweisen können. Allerdings wird betont, dass es nicht in der Kompetenz der Staatsanwaltschaft liegt, darüber zu entscheiden, ob diese Maßnahme auch pädagogisch vertretbar sei.

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