23. Oktober 2009 18:37

Höchstgericht 

Raucher werden in Duschkabinen verbannt

Einkaufszentren müssen bald Kabinen für Raucher wie auf Flughäfen aufstellen.

Raucher werden in Duschkabinen verbannt
© APA

Der Besitzer eines Lokals in einem Einkaufszentrum klagte beim Verfassungsgerichtshof, weil er 300 € Strafe dafür bezahlt hatte, dass sein Personal Aschenbecher vors Lokal gestellt hatte – der Mann blitzte bei den Verfassungsrichtern ab. Ein Urteil mit weit reichenden Folgen, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger erläutert: „Die einzige Möglichkeit, das Rauchen in Einkaufszentren zu erlauben, sind eigene, geschlossene Raucherräume, ähnlich wie auf Flughäfen.“ Im Klartext: Bald werden in den Einkaufszentren wohl die „Duschkabinen“ für Raucher stehen.

Beschwerde abgewiesen
Ebenfalls abgewiesen wurde die Beschwerde des Wiener Gastronomen Stefan Gergely über unklare bauliche Bestimmungen für Restaurants. Gergely ist dennoch zufrieden: „Im Spruch wurde klargestellt, dass es eine Tür zwischen Raucher- und Nichtraucherzone geben muss, die aber nicht immer luftdicht geschlossen sein muss.“


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