Höchstgericht lehnt Klage ab

Rauchverbot für alle Shisha-Bars bestätigt

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Shisha-Bar-Betreiber mit Beschwerde vor Gericht abgeblitzt. 500 Bars betroffen.

Wien. Schlechte Zeiten für Fans der Wasserpfeife. Seit 1. November gilt es schon, das bundesweite Rauchverbot in der Gastronomie. Wie ÖSTERREICH mehrfach berichtete, hatten sich mehrere Shisha-Bar-Besitzer zusammengeschlossen und eine Klage erhoben. Vergebens.

Abgelehnt. Die Betreiber der Shisha-Lokale hatten argumentiert, dass sie nicht mit herkömmlichen Lokalen zu vergleichen sind. Grund: Man besucht eine Shisha-Bar tendenziell nur zum Rauchen einer Wasserpfeife. Der Verfassungsgerichtshof wies diese Anklage ab. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, „als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden“, hielt das Höchstgericht in seinem Beschluss fest.

Zusperren. Laut Obmann der Shisha-Bar-Vereinigung, Jakob Baran, hätten die Wasserpfeifen-Lokale bereits einen Umsatz-Rückgang von bis zu 95 Prozent. „Ich rechne damit, dass von den österreichweit 491 Shisha-Bars bis Ende des Jahres die Hälfte schließen muss“, sagt Baran gegenüber ­ÖSTERREICH.

Demo. Am 13. Dezember soll vor der Löwelstraße 18 (SPÖ-Haus) um 16.30 Uhr demonstriert werden.

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