23. Juli 2008 15:54

Dritter Rechtsgang 

Staatsanwaltschaft fechtet Geiger-Freispruch an

Die Anklagebehörde will den Freispruch von Ernst Geiger nicht akzeptieren. Eine Nichtigkeitsbeschwerde wurde eingebracht.

Staatsanwaltschaft fechtet Geiger-Freispruch an
© APA

Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Mittwoch ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch von Ernst Geiger, den ehemaligen Leiter der Wiener Kriminalpolizei, bei Gericht eingebracht. Geiger war im vergangenen März im zweiten Rechtsgang im Wiener Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, amtsmissbräuchlich einen Razzia-Termin frühzeitig weitergegeben zu haben. Die Anklagebehörde akzeptiert diese Entscheidung nicht.

Urteil aufheben
"Wir halten das Urteil für verfehlt und beantragen daher, dieses aufzuheben", hieß es am Mittwochnachmittag seitens der Staatsanwaltschaft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) möge allenfalls einen dritten Rechtsgang anordnen und damit eine neuerliche gerichtliche Überprüfung der Vorwürfe gegen den vormaligen Top-Kriminalisten ermöglichen.U

Unverständnis bei Verteidiger
Für Geigers Verteidiger Manfred Ainedter ist es "völlig unverständlich", dass die Anklagebehörde ihre bereits unmittelbar nach dem ergangenen Freispruch getroffene Ankündigung nun wahr gemacht hat. Die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten wären mittlerweile seit über zwei Jahren Gegenstand von Ermittlungen und hätten sich als "nicht nachvollziehbar" herausgestellt, so Ainedter.

Dessen ungeachtet halte die Staatsanwaltschaft weiter an ihrem "fragwürdigen" Unterfangen fest und wolle "mit Gewalt eine Verurteilung Geigers erwirken", bemerkte der Verteidiger.


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