16. Juli 2008 16:23
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwochnachmittag sämtliche
Haftbeschwerden der seit Ende Mai inhaftierten Tierschützer zurückgewiesen.
Wie Mediensprecher Raimund Wurzer mitteilte, wurde bei allen zehn Aktivisten
der dringende Tatverdacht in Richtung Bildung bzw. Teilnahme an einer
kriminellen Organisation als gegeben angenommen.
Rechtsmäßig
Das Verhängen der U-Haft durch das
Landesgericht Wiener Neustadt war nach Ansicht des OLG rechtmäßig, das das
Vorliegen der Haftgründe Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nun ebenfalls
bejahte. Im Hinblick darauf wurde die Fortsetzung der U-Haft um vorerst zwei
Monate angeordnet.
Nächster gesetzlich vorgesehener Haftprüfungstermin ist der 11. September.
Damit dürfte feststehen, dass die Tierschützer den Sommer im Gefängnis
verbringen werden.
Kritik vom Verteidiger
Der Verteidiger mehrerer Tierschützer übte
heftige am Mittwochabend heftige Kritik an der Entscheidung des Wiener
Oberlandesgerichts (OLG), mit der die U-Haft für die Aktivisten um
mindestens zwei Monate verlängert wurde. "Offensichtlich ist das OLG nicht
mehr auf dem neuesten Stand, weil selbst die Oberstaatsanwaltschaft
inzwischen bei einzelnen Organisationsdelikten den dringenden Tatverdacht
verneint", meinte Rechtsanwalt Michael Dohr.
112 Seiten umfasst der Beschluss des OLG. Dass das Obergericht dabei nur
fünf Seiten der behaupteten kriminellen Organisation widmet, die die
Aktivisten gebildet haben sollen, stößt Dohr sauer auf: "Zudem hat man sich
dabei offensichtlich damit begnügt, aus einem Kommentar abzuschreiben."
"Nachhaltigkeit in der "Anti-Pelz-Kampagne"
In der
Entscheidung heißt es unter anderem, die "Nachhaltigkeit" der
Antipelzkampagne gegen mehrere Textilgeschäfte, auf die die Beschuldigten
unter anderem Anschläge mit Buttersäure geplant bzw. verübt haben sollen,
zeige sich "in der vielfältigen Ausformung von Druck im Wege von E-Mails und
Telefonaten wie auch der Begehung von Straftaten" sowie an "Versuchen der
Einflussnahme durch aktenkundig verschiedenen Tierschutzorganisationen
zuzuordnenden Akteuren".
Einfluss auf die Wirtschaft
Die kriminelle Organisation sieht das
OLG insofern als gegeben an, als es den Aktivisten darauf angekommen sei,
mit unrechtmäßigen Mitteln "erheblichen Einfluss" auf "die Wirtschaft als
Ganzes" auszuüben. "Schwergewichtige Zielsetzung" sei es gewesen, "die von
der Kampagne betroffenen Kleidergeschäfte zur Abstandnahme von weiterem
Pelzhandel zu bewegen".
Pelzhandel eingestellt
Das OLG verweist darauf, dass etwa Peek &
Cloppenburg "durch die massiv und auch mit Buttersäureanschlägen geführten
Kampagnen (...) aus dem Pelzhandel gedrängt werden konnte". Bei Firmen wie
Fürnkranz, Schöps und Zara sei dies ebenfalls gelungen.