16. Juli 2008 16:23

Wiener OLG entschied 

U-Haft gegen Tierschützer um 2 Monate verlängert

Das Wiener Oberlandesgericht wies sämtliche Haftbeschwerden zurück und bejahte den Tatverdacht gegen die inhaftierten Tierschützer.

U-Haft gegen Tierschützer um 2 Monate verlängert
© VGT

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwochnachmittag sämtliche Haftbeschwerden der seit Ende Mai inhaftierten Tierschützer zurückgewiesen. Wie Mediensprecher Raimund Wurzer mitteilte, wurde bei allen zehn Aktivisten der dringende Tatverdacht in Richtung Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation als gegeben angenommen.

Rechtsmäßig
Das Verhängen der U-Haft durch das Landesgericht Wiener Neustadt war nach Ansicht des OLG rechtmäßig, das das Vorliegen der Haftgründe Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nun ebenfalls bejahte. Im Hinblick darauf wurde die Fortsetzung der U-Haft um vorerst zwei Monate angeordnet.

Nächster gesetzlich vorgesehener Haftprüfungstermin ist der 11. September. Damit dürfte feststehen, dass die Tierschützer den Sommer im Gefängnis verbringen werden.

Kritik vom Verteidiger
Der Verteidiger mehrerer Tierschützer übte heftige am Mittwochabend heftige Kritik an der Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), mit der die U-Haft für die Aktivisten um mindestens zwei Monate verlängert wurde. "Offensichtlich ist das OLG nicht mehr auf dem neuesten Stand, weil selbst die Oberstaatsanwaltschaft inzwischen bei einzelnen Organisationsdelikten den dringenden Tatverdacht verneint", meinte Rechtsanwalt Michael Dohr.

112 Seiten umfasst der Beschluss des OLG. Dass das Obergericht dabei nur fünf Seiten der behaupteten kriminellen Organisation widmet, die die Aktivisten gebildet haben sollen, stößt Dohr sauer auf: "Zudem hat man sich dabei offensichtlich damit begnügt, aus einem Kommentar abzuschreiben."

"Nachhaltigkeit in der "Anti-Pelz-Kampagne"
In der Entscheidung heißt es unter anderem, die "Nachhaltigkeit" der Antipelzkampagne gegen mehrere Textilgeschäfte, auf die die Beschuldigten unter anderem Anschläge mit Buttersäure geplant bzw. verübt haben sollen, zeige sich "in der vielfältigen Ausformung von Druck im Wege von E-Mails und Telefonaten wie auch der Begehung von Straftaten" sowie an "Versuchen der Einflussnahme durch aktenkundig verschiedenen Tierschutzorganisationen zuzuordnenden Akteuren".

Einfluss auf die Wirtschaft
Die kriminelle Organisation sieht das OLG insofern als gegeben an, als es den Aktivisten darauf angekommen sei, mit unrechtmäßigen Mitteln "erheblichen Einfluss" auf "die Wirtschaft als Ganzes" auszuüben. "Schwergewichtige Zielsetzung" sei es gewesen, "die von der Kampagne betroffenen Kleidergeschäfte zur Abstandnahme von weiterem Pelzhandel zu bewegen".

Pelzhandel eingestellt
Das OLG verweist darauf, dass etwa Peek & Cloppenburg "durch die massiv und auch mit Buttersäureanschlägen geführten Kampagnen (...) aus dem Pelzhandel gedrängt werden konnte". Bei Firmen wie Fürnkranz, Schöps und Zara sei dies ebenfalls gelungen.


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