02. Mai 2008 13:54

Verbotsgesetz 

Wiederbetätigungs-Anklage gegen Honsik eingebracht

Die Anklage wegen Wiederbetätigung gegen Gerd Honsik wurde eingebracht. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

Wiederbetätigungs-Anklage gegen Honsik eingebracht
© APA

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach § 3 g Verbotsgesetz (VG) erhoben. Staatsanwalt Michael Klackl wirft dem 67-Jährigen auf 90 Seiten vor, in seinen Schriften und im Internet regelmäßig nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1987 bis 2007 und umfasst damit fast 21 Jahre.

20 Jahre Haft möglich
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger Herbert Schaller kann diese noch beeinspruchen. Der Akt - Geschäftszahl 412 HV 2/08b - liegt allerdings schon am Schreibtisch von Richter Andreas Böhm, der im Wiener Straflandesgericht das Geschworenenverfahren leiten wird. Im Fall eines Schuldspruchs im Sinn der Anklage drohen Honsik bis zu 20 Jahre Haft, da der Staatsanwalt von einer "besonderen Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung" ausgeht.

Honsik ist in Wien bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab, wo er 15 Jahre unbehelligt blieb und - so jedenfalls die Anklagebehörde - weiter seinen Ruf als erstrangiger Publizist der rechtsextremen Szene festigte.

Aus Spanien ausgeliefert
Auf Basis eines Europäischen Haftbefehls wurde der 67-Jährige im vergangenen August bei Malaga festgenommen und ausgeliefert. Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Dezember die 1992 verhängte Strafe, die der gesundheitlich angeblich angeschlagene Honsik derzeit verbüßt.

Die Staatsanwaltschaft hat nur die schwerwiegendsten Passagen mit dem höchsten Unrechtsgehalt zur Anklage gebracht, hieß es seitens der Behörde. Wären sämtliche tatbestandsmäßigen Zitate in die Anklageschrift eingeflossen, "hätte dies den Rahmen der Hauptverhandlung gesprengt", sagte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Man habe den Geschworenen "eine unnötige Überfrachtung des Verfahrens" ersparen wollen.

Offiziellen Prozesstermin gibt es noch keinen. Sollte Honsiks Rechtsbeistand auf ein Rechtsmittel gegen die Anklage verzichten, könnte möglicherweise schon im Juli verhandelt werden.


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