Wien

Höhenstraße: Kopfsteinpflaster bleibt

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Denkmalamt für Erhalt der Pflasterung - Asphaltsanierung vom Tisch.

Die Wiener Höhenstraße muss saniert werden. Rathaus und Denkmalamt (BDA) debattieren seit Jahren, inwiefern der historische Pflasterbelag durch Asphalt ersetzt werden darf. Nun ist eine Vorentscheidung gefallen: Denn nach eingehender Prüfung sprechen sich die Denkmalpfleger für den weitgehenden Erhalt der Pflasterung aus. Die Stadt hofft mit Verweis auf die hohen Kosten noch auf ein Umdenken.

Die Höhenstraße verbindet unter anderem Cobenzl, Kahlen- und Leopoldsberg und misst gut 14 Kilometer. Das Denkmalamt sei nun zum Schluss gekommen, dass eine durchgehende Strecke von rund elf Kilometern der zwischen 1934 und 1938 errichteten Straße erhaltenswürdig sei und deshalb (wieder) unter Schutz gestellt gehöre, sagte Gerd Pichler vom BDA auf APA-Anfrage. Schließlich handle es sich hier um eine der wenigen noch erhaltenen Ausflugsrouten, die mit ihren Brücken, der Beleuchtung und dem Millionen Granitsteine umfassenden Pflastermosaik ein wichtiges Dokument des Straßenbaus der Zwischenkriegszeit darstelle.

Die Höhenstraße stand schon einmal unter Denkmalschutz. Kaum, dass der Schutz mit Beginn 2010 ausgelaufen war, ging die Sanierungsdebatte los. Bernhard Engleder, Leiter der MA 28 (Straßenbau), verwies gegenüber der APA auf "konstruktive Gespräche" mit dem BDA. Mit den elf Kilometern kann er sich allerdings nicht so ganz anfreunden. Denn bleibe es dabei, würden allein die primären Sanierungskosten rund 30 Millionen Euro ausmachen. Die Asphaltierung schaffe man mit weniger als 20 Millionen. Dazu kämen bei den anfälligeren Pflastersteinen noch rund 180.000 Euro an jährlichen Erhaltungskosten. "Beim Asphalt hätten wir zumindest einmal zehn bis 15 Jahre Ruhe", so Engleder.

Die MA 28 will das Kosten- und Mehraufwandsargument in einer Stellungnahme an das BDA noch einmal anführen. Engleder kann sich vorstellen, drei Kilometer unter Schutz zu stellen und dort die Pflasterung zu erhalten. Er habe das in internen Gesprächen auch schon vorgeschlagen.

Beim Bundesdenkmalamt betont man, dass bei der Prüfung vorrangig die Bedeutung des jeweiligen Denkmals im Vordergrund stehe. Man habe außerdem versucht, die Bedenken der Anrainer - der Abrolllärm auf Pflaster ist wesentlich lauter als auf Asphalt - und den Busverkehr zu berücksichtigen. Deshalb habe man auch den Bereich nebst der Schrebergartensiedlung im 17. Bezirk sowie besonders steile Straßenabschnitte von der Unterschutzstellungsempfehlung ausgenommen, betonte Pichler.

Denn auf den Steilstrecken "verdrücken" Busse durch ihr Gewicht das Steinchenmosaik in relativ kurzer Zeit, was hohen Instandhaltungsbedarf nach sich zöge. Das Kostenargument wiederum dürfe - bei allem Verständnis - beim Denkmalschutz "a priori" keine Rolle spielen, ergänzte BDA-Präsidentin Barbara Neubauer. Den endgültigen Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens erwartet sie noch im Sommer.

 

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